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nicht angeleinter Hund beisst angeleinten Hund - Gegner will nicht zahlen

von Jessica G.

Sehr geehrte Frau Fries, Am 14.2.war meine Mutter mit meinem kl. Mischlingshund und einer „Hunde-Bekannten“ unterwegs. Diese hatte ihren gr. Rüden & ihr Weibchen dabei. Ein Mädchen kam ihnen entgegen, fragte die „Hunde-Bekannte“ ob es ok sei abzuleinen und diese gab das ok. Meine Mutter hatte meinen Hund an der Leine. Sofort nach Ableinen kam die Hündin des Mädchens an und biß meinen Hund in die linke Flanke. Das Mädchen zeigte keine Reaktion. Die Bekannte brachte die Hündin irgendwie von meinem Hund ab.Kurz darauf, noch am Ort des Geschehens, kam die Nachbarin meiner Mutter mit ihrem Hund und erzählte meiner Mutter und der Hunde-Bekannten, dass diese Hündin des Mädchens nur MINUTEN vorher eine Pudeldame angefallen hatte!! Und das Mädchen lässt die Hündin,obwohl sie meine Mutter noch meinen Hund kannte, von der Leine! Beim TA wurde erst nach Rasur die Wunde sichtbar, mein Hund hat längeres Fell!Der Hundebesitzer sagte am Telefon, das gehe über´n Anwalt, als wir sagten Rg. folgt-dies war am 14.2. Am 4.3. habe ich die Rg den Besitzern eingeworfen mit der Bitte diese zu begleichen. Am 5.3. hatte ich diese samt Anschreiben im Briefkasten,dass laut einer Zeugin an meinem Hund keine erkennbaren „Schäden“ gewesen wären und ihr Hund als verträglich gilt, die Bekannte ja das OK gegeben hätte zum Ableinen und meine Mutter hierüber keinen Widerspruch eingelegt hatte. Wie gesagt, vom Ableinen bis zur Attacke vergingen nur Sekunden! Jetzt sitze ich da und möchte, dass diese Halter die Rg. aufgrund der Beißattacke ihrer Hündin übernehmen. Anzeige bei der Polizei läuft, genauso habe ich das zuständige Ordnungsamt eingeschaltet. Die Bekannte die mit meiner Mutter zusammen unterwegs war ist unsere direkte Zeugin. Die Besitzerin der Pudeldame möchte keine Anzeige schalten, hat aber auch ihre TA-Rg. Diesen Hundehaltern übergeben, gehe davon aus das diese beglichen wird. Vielen Dank für Ihre Hilfe!! JG

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Grundsätzliches zur Haftung eines Hundehalters vorweg. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Unabhängig davon, ob der Hundehalter Schulde an dem Vorfall hatte oder nicht. Da diese Haftung sehr weitreichend sein kann, sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Hundehalter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. In der Regel werden von Versicherungen und Gerichten Quote anhand des jeweiligen Einzelfalles gebildet. Auch in Ihrem Fall werden Sie wahrscheinlich nicht die gesamten Kosten erstattet bekommen, die Tatsache, dass man sich über das Ableinen verständigt hat und Ihre Mutter dem nicht widersprochen hat, könnte Ihren Anspruch in der Höhe mindern. Anderseits haben Sie jedoch eine Zeugin für den konkreten Beißvorfall und auch eine Zeugin für den unmittelbar vorherigen Beißvorfall. Sollte der Halter sich daher weiterhin weigern Ihre Rechnung zu begleichen, müsste letzlich ein Gericht darüber entscheiden und u.a. die vorgenannten Punkte abwägen. Die konkreten Erfolgsaussichten und das Kostenriskio eines solchen Prozesses sollten Sie jedoch vorher anwaltlich prüfen lassen. Sofern noch nicht geschehen, bitten Sie sowohl die Polizei als auch das Ordnungsamt Ihnen die Ergebnisse mitzuteilen, um diese eventuell für die Geltendmachung des Schadensersatzes nutzen zu können.

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