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Hund wird nicht rausgegeben!

von Sabine E.

Hallo Frau Fries,wir haben einen Notfall und sind völlig fassungslos. Wir sind ein kleiner Tierschutzverein aus Thüringen u. arbeiten nur mit privaten Pflegestellen zusammen. Einen Hund (Doggenmix) haben wir aus verwahrloster Haltung befreit und in eine Pflegestelle untergebracht. Nun war es nach einigen Wochen so, dass die alte vorhandene Hündin nicht mehr mit dem jungen 2-jährigem Rüden zurechtkam und der Hund dringend weg musste. Durch einen Tipp unseres Tierarztes bekamen wir den Kontakt zu einer frau, die seit 17 Jahren Doggenerfahrungen hat, auch gezüchtet hatte, Zuhause sei (Hartz4) und wieder einen Hund wolle. Telefonisch willigte sie sofort ein den Rüden zu nehmen udn war auch damit einverstanden dann einen Schutzvertrag sowie eine Schutzgebühr zu unterschreiben bzw. zu zahlen, da der Hund bereits durch uns kastriert, gechipt (bei Tasso registiert), geimpft, entwurmt usw. ist. Da die Dame unbedingt den Hund selbst aus der alten Pflegestelle abholen wollte, meine Kollegin und ich aber zu den gewünschten zeitpunkt nicht dabei sein konnten bettelte sie doch mal eine Ausnahme zu machen und meinte immer wir können jederzeit bei ihr vorbeischauen und sie ist für uns immer erreichbar. Sie holte den Hund nu ab zusammen mit einer Hundtrainerin (Freundin von ihr) und nach nur einem Tag kam der Hilferuf, sie sei überfordert der Hund müsste weg. Seitdem suchen wir nach einer neuen Stelle, jedoch meldet sich diese Frau nun nicht mehr. Sie reagiert auf keine Anrufe, lässt uns nicht auf das Grundstück, um unseren Hund zu sehen. Was können wir nun machen, wir sind völlig verzweifelt. Sie hat unseren Hund, wir haben aber leider nichts schriftlich in der Hand. Wir wissen nun weder wie es dem armen Kerl geht, noch wo er gerade ist... Ich hoffe Sie können uns helfen, welche Schritte wir nun gehen können. liebe Grüße

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich kann zwar gut nachvollziehen, dass die Dringlichkeit des Auszuges aus der alten Pflegestelle und die Möglichkeit den Hund in eine angeblich gute Stelle geben zu können, Sie dazu verleitet hat, den Hund ohne einen schriftlichen Vertrag und Zahlung der Schutzgebühr weiterzugeben. Dass dies leichtsinnig war, wissen Sie selbst. Um zu versuchen den Hund schnellstens zurückzuerhalten, sollten Sie die Dame zu Beweiszwecken schriftlich auffordern, Ihnen Ihren Hund unverzüglich herauszugeben und verweisen auf Ihr Eigentum. Sollte die Dame sich weiterhin weigern oder sollte sie ihn bereits an einen Dritten weitergegeben haben, müssen Ihre Ansprüche und mögliche rechtliche Schritte geprüft werden. Da es dabei um die Frage geht, ob Sie trotz der Übergabe des Hundes an die Dame noch Eigentümer sind und dies sehr kompliziert ist, müssen zunächst alle Einzelheiten des Falles bekannt sein. Auch die Frage ob Beweismittel und/oder Zeugen zur Verfügung stehen, ist zu klären. Des Weiteren ist zu überlegen, ob Ihre Ansprüche im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes oder in einem “normalen“ Klageverfahren geltend gemacht werden sollten. Zusätzlich könnten Sie gegen die Dame eine Strafanzeige wegen Unterschlagung erstatten. Diese sollten Sie am Besten schriftlich abfassen und dort bereits mögliche Beweismittel vorlegen und Zeugen benennen.

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