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Hund wird vom Miteigentümer geärgert

von Ilse P.

Seit ca. 2 Jahren ärgert ein Miteigentümer von seinem Balkon aus unseren Hund. Dafür gibt es Zeugen. Die Polizei war bereits hier und hat mit ihm gesprochen- leider fing der Mann nach kurzer Zeit wieder mit dem Provozieren des Hundes an. Welche Möglichkeiten gibt es nun? Was wäre, wenn unser Hund diesen Mann beissen oder anknurren würde? Es ist zwar mehr als unwahrscheinlich, da er ausschliesslich per Leine das Haus verlässt. Aber der Hund ist bald 3 Jahre alt und laut Rasse-Profil ein Spätentwickler. Wir gehen zur Hundeschule usw. und dem Mann nach Möglichkeit aus dem Weg. Aber in einem kleinen 3-stöckigen Eigentümerhaus ist das nicht immer ganz zu machen. Selbst die Polizei hat den Miteigentümer aufgefordert, keinen Kontakt mit uns aufzunehmen, da er meinen Partner und mich auch bereits beleidigt hat. Ziviler Klageweg sinnvoll? Der Hausverwalter ist Arbeitgeber des Belästigers und daher nicht der richtige Ansprechpartner. Wir haben ihn aber schriftlich auf den Misstand hingewiesen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Für die Klärung der Frage nach den möglichen Folgen eines Angriffes Ihres Hundes gegen den Nachbarn, ist das Verhalten des Nachbarn zunächst unerheblich. Als Halter eines Hundes sind Sie gemäß § 833 BGB verpflichtet alle Schäden zu ersetzen, die ihr Tier verursacht. Diese Haftung ist sehr weitreichend, daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten bzw. ein niedrigeres Schmerzensgeld bezahlen muss. Hier kommt nun das Verhalten Ihres Nachbarn zum Tragen. Indem er nachhaltig und offensichtlich absichtlich Ihren Hund ärgert, könnte er nur wenig bis gar keinen Schadensersatz oder Schmerzensgeld erhalten. Dies müsste jedoch ein Gericht im Ergebnis klären. Dabei müsste z.B. berücksichtigt werden, womit er Ihren Hund ärgert, wie oft, um welche Rasse es sich handelt etc. Da Sie schreiben, dass er aber auch Sie persönlich bereits beleidigt hat, nehme ich an, dass hinter dem Verhalten gegen Ihren Hund wie so häufig ein Streit bzw. Missverständnis zwischen Nachbar vorliegt, und der Hund „nur vorgeschoben wird“, da das eigentliche Problem nicht angesprochen werden soll/kann. Da Sie bereits erfolglos die Polizei und den Hausverwalter eingeschaltet haben, sollten Sie sich ausführlich anwaltlich beraten lassen ob eine Unterlassungsverfügung möglich und sinnvoll ist und ob diese gerichtlich geltend gemacht werden sollte. Ob dies jedoch hilfreich ist um den Nachbarschaftsfrieden wieder herzustellen ist fraglich. Wenn möglich, sollten Sie versuchen in einem offenen Gespräch den Ursprung des Ärgers herauszufinden, um zu versuchen die gesamte Angelegenheit gütlich zu klären.

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