zurück zur Übersicht Kater verletzt Nachbarskater 13.03.2013 von Ursula M Muss ich für Tierarztkosten aufkommen, wenn mein kater durch Kampf den Nachbarskater verletzt? Beide sind Freiläufer, leider kann mein Kater diesen Kater nicht leiden und wenn er ihn draußen begegnet, geht er auf ihn los, meine Nachbarin musste schon mal zum Tierarzt, ich aber auch, kenn ich nicht anders, da mein Kater ein Revierkater ist und sich sehr oft fetzt, für mich normal, für meine Nachbarin nicht. Sie verlangt vor mir, meinen Kater drin zu lassen wenn ihr Kater draußen ist, sie mein sie könnte von mir dann die Tierarztkosten erstattet bekommen, es gäbe ein Urteil. Finde ich absurt, denn es sind Katzen und bei Freiläufern muss man damit rechnen. Das schlimme, mein Kater reagiert mit Potestpinkeln, wenn er nicht rausdarf. er kann das nicht verstehen, er durfte immer raus. Hat meine Nachbarin Recht? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzliches zur allgemeinen Haftung vorweg: Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Katzenhalter sollten auch aus diesem Grund eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die auch die durch eine Katze verursachten Schäden abdeckt. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Dies bedeutet, dass Sie die durch Ihren Kater verursachten Schäden bzw. Tierarztkosten zu erstatten haben. Allerdings müsste die Dame beweisen können (durch Zeugen oder Fotos), dass es auch tatsächlich Ihr Kater war, der ihren Kater verletzt hat, da Sie nicht für fremde Tiere haften müssen. Ob und in welcher Höhe Sie daher Schadensersatz leisten müssten, hängt von den Umständen des Einzefalles ab und müsste zur Not gerichtlich geklärt werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzliches zur allgemeinen Haftung vorweg: Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Katzenhalter sollten auch aus diesem Grund eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die auch die durch eine Katze verursachten Schäden abdeckt. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Dies bedeutet, dass Sie die durch Ihren Kater verursachten Schäden bzw. Tierarztkosten zu erstatten haben. Allerdings müsste die Dame beweisen können (durch Zeugen oder Fotos), dass es auch tatsächlich Ihr Kater war, der ihren Kater verletzt hat, da Sie nicht für fremde Tiere haften müssen. Ob und in welcher Höhe Sie daher Schadensersatz leisten müssten, hängt von den Umständen des Einzefalles ab und müsste zur Not gerichtlich geklärt werden.