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unere Nelly

von elke v.

Hallo Frau Fries, ich habe einen 4 mon alten Welpen bei dem Tierschutzverein in Hagen gekauft..Mit Schutzvertrag und250 euro.Dieser Welpe stammtaus Rumänien.Sie hat einen internationalen impfpass mit allen Impfungen.stellte sich heraus das das tier wohl so eine schnappatmung hat.jedes Mal wenn wir mit ihm draussen etwas strammer gegangen sind oder auch in der wohnung getobt/gespielt haben setzte er sich hin und bekam keine Luft.desweiternhatten wir da festgestellt das sie eine schleimbeutelentzündung am rechten Oberschenkel hatte.Und auch eine sehr schwache Blase.das ein welpe nicht stubenrein ist, war uns schon klar.aber egal ob draussen oder nicht..wenn sie sich freute hat sie immer ein Bach gemacht.Auf telefonate und emails reagierte der Tierschutzverein nicht.erst auf die letzt Mail, nachdem ich mit der Öffentlichkeit gedroht habe...wir sollten das tier dann am Samstag zum vereinstierarzt bringen und da lassen...man sollte sich dann abends melden.. jetzt ist es so, das wir den Hund nicht wieder bekommen.der tierschutz gibt das tier nicht wieder raus..der Hund sei gesund, die Luftnot käme von überforderung, also wir haben den Hund überfordert und wir sind schuld das sie eine Erkältung hat..Der hund wurde schon anderweitig vermittelt und wir werden unter Druck gesetzt die Papiere auszuhändigen(Impfpass)Aber rein rechtlich ist es doch unser Hund oder?? Ich habe gesagt das ich einen kranken Hund nicht möchte und mein Geld zurück möchte... erst dann bin ich bereit den Pass auszuhändigen.. was kann ich tun?? Mein Mann wollte das tier zum vetaerinaeramtstierarzt in Hagen bringen um eine unabhänige Meinung einzuholen, aber wir bekommen das tier nicht wieder, aber auch kein Geld.. wenn sie so gesund ist, warum bekommt sie jetzt Antibiotikum??? Aber sie können das tier doch nicht zweimal für je 250 euro vermitteln.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da im Vertragsrecht der Grundsatz der Vertragstreue gilt („Verträge sind einzuhalten“) hat auch das Tierheim sich an den mit Ihnen geschlossenen Vertrag zu halten und kann nicht einfach den Hund zurückbehalten und ihn erst recht nicht so vorschnell erneut zu vermitteln. Die Frage nach der Rückerstattung der gezahlten Gebühr richtet sich nach der strittigen Frage, ob es sich bei Tierschutzverträgen um Kaufverträge oder um eine Art Dauerpflegevertrag handelt. Hierzu gibt es unterschiedliche Gerichtsurteile. Wie das für Ihren Fall zuständige Gericht dies bewertet läßt sich daher nicht voraussagen. Folgt man der Ansicht, dass es sich um einen Kaufvertrag handelt, so könnte man in dem geschilderten Ablauf einen Rücktritt seitens des Tierschutzvereins sehen. Die Folge eines wirksamen Rücktritts ist jedoch, dass der empfangene Kaufpreis zurückerstattet werden muss, wenn Ihnen der Welpe nicht zurückgegeben werden soll/kann. Der Verein sollte daher schriftlich aufgefordert werden Ihnen den gezahlten Betrag innerhalb von 14 Tagen zurückzuzahlen. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich per eingeschriebenen Brief geschehen. Um Ihre konkreten Ansprüche auf Rückzahlung, auf Zurückbehaltung des Impfausweises und möglicher Schadensersatzansprüche zu prüfen, müsste jedoch der Vertrag und weiteren die Einzelheiten überprüft werden.

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