zurück zur Übersicht Pferdekauf 21.03.2013 von Sandra B. Guten Tag Frau Fries, habe ein Pferd ohne Kaufvertrag von unserem Stallbetreiber gekauft.Ich zahle jeden Monat die Stallmiete. Er hat nur den Abstammungsnachweis ausgehändigt nicht den Equidenpass, um somit zu verhindern, daß das Pferd den Hof verlässt. Darf ich jetzt mein Pferd bei einem z.B. Wohnortwechsel nicht mitnehmen? Vielen Dank im voraus Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst möchte ich einen weit verbreiteten Irrtum aufklären. Bis auf wenige Ausnahmen (z.B. bei einem Grundstückskauf) können (Kauf-)Verträge auch mündlich wirksam geschlossen werden. An den Inhalt und die Rechtsfolgen aus diesem Vertrag müssen sich Käufer und Verkäufer halten. Wichtig ist daher, was genau Sie beim Kauf des Pferdes vereinbart haben. Hat der Verkäufer z.B. das Pferd unter der Auflage oder Bedingung verkauft, dass es dort zu verbleiben hat und könnte er dies (z.B. durch Zeugen) beweisen? Der Pferdepass/Equidenpass ist kein Eigentumsnachweis und gehört zu dem Pferd und ist an den jeweiligen Eigentümer herauszugeben. Sie könnten/müssten den Verkäufer daher zur Herausgabe auffordern. Hinsichtlich des Verbringens in einen anderen Stall ist zudem zu beachten, dass ein Pferd nicht ohne den Pferdepass/Equidenpass transportiert werden darf und Sie daher in den Besitz dieses Passes kommen müssen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst möchte ich einen weit verbreiteten Irrtum aufklären. Bis auf wenige Ausnahmen (z.B. bei einem Grundstückskauf) können (Kauf-)Verträge auch mündlich wirksam geschlossen werden. An den Inhalt und die Rechtsfolgen aus diesem Vertrag müssen sich Käufer und Verkäufer halten. Wichtig ist daher, was genau Sie beim Kauf des Pferdes vereinbart haben. Hat der Verkäufer z.B. das Pferd unter der Auflage oder Bedingung verkauft, dass es dort zu verbleiben hat und könnte er dies (z.B. durch Zeugen) beweisen? Der Pferdepass/Equidenpass ist kein Eigentumsnachweis und gehört zu dem Pferd und ist an den jeweiligen Eigentümer herauszugeben. Sie könnten/müssten den Verkäufer daher zur Herausgabe auffordern. Hinsichtlich des Verbringens in einen anderen Stall ist zudem zu beachten, dass ein Pferd nicht ohne den Pferdepass/Equidenpass transportiert werden darf und Sie daher in den Besitz dieses Passes kommen müssen.