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Hund einfach weiter gegeben ohne information

von Silvana F.

Ich habe da mal eine frage:! Und zwar musste ich mein Hund abgeben weil der Vermieter kein großen Hund haben wollte.Ich habe dazu ein Schutzvertrag gemacht wo drin steht wenn der Hund abgegeben werden muss,muss ich gefragt werden ob ich ihn wieder haben möchte oder nicht.Sie hat mir den gleichen tag geschrieben ich soll den Hund zurück holen da aber mein Vermieter kein großen Hund wollte konnte ich sie nicht zurück nehmen.Ohne mich zu informieren hat sie den Hund aber weiter gegeben.So wie es in Schutzvertrag vereinbart war hat sie sich nicht dran gehalten das sie mir die neue Adresse mit teilen sollte.Da habe ich sie angeschrieben und wollt mir absolut nicht die neue Adresse geben wo der Hund hin gegangen ist,und meinte dazu noch ihnen ist doch der Hund egal also müssen sie das nicht wissen.Der Hund ist auf meinen Namen geschippt und kann nicht mehr geändert werden.Meine frage dazu ist was kann ich da tun das ich die neue Adresse bekomme?Kann ich sie eigentlich wieder holen weil vom Schutzvertrag nix eingehalten wurde wofür sie unterschrieben hat?Lg

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände bedauerlicherweise abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder wenn sie mit dem Verhalten des Käufers nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Um zu klären, ob Sie den Hund dennoch eventuell zurückfordern könnten, müsste zunächst der geschlossene Vertrag überprüft werden und es müsste geguckt werden, ob ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht vorgesehen ist, ob ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde etc. Erst dann kann beurteilt werden ob es eine realistische Chance gibt, dass Sie ihn zurückholen können. Dies hätte jedoch in Ihrem Falle wahrscheinlich wenig Aussicht auf Erfolg, da er zum einen bereits an Dritte übereignet wurde und diese Leute im Zweifel gutgläubig Eigentum an dem Hund erworben haben. In dieser Hinsicht hat die Käuferin auch nicht gegen den Vertrag verstoßen, da Sie Ihnen ja die Möglichkeit gegeben hat, den Hund zurückzunehmen. Da Sie dies -aus welchen Gründen auch immer- nicht konnten, durfte die Käuferin den Hund weitergeben. Dass Sie die Adresse der neuen Halter erfahren wollen ist zwar nachvollziehbar, dürfte jedoch in der Praxis nur schwer durchzusetzen sein, da Sie gegen die Käuferin einen Anspruch auf Auskunft gerichtlich durchsetzen müssten. Sollte für den Fall eines Verstoßes eine Vertragsstrafe in dem Vertrag enthalten sein, könnten Sie versuchen, diesen Betrag von der Käuferin geltend zu machen.

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