zurück zur Übersicht

Besuchsrecht meiner Hündin

von Ramona S.

Liebe Frau RA Fries, ich mußte meine Hündin weggeben, weil die Mieter es so wollten.(Ich hatte sie noch nicht beim Einzug und die Mieter waren nicht einverstanden.Ich hatte die Tierärztin gefragt, wie es beim Einschläfern vor sich geht und was es kostet. Sie wollte die Hündin kurz untersuchen. Sie konnte nicht glauben, dass sie schon fast 12 Jahre alt ist. Nein, meinte sie, da wird kein Tierarzt eine Einschläferung vornehmen. Was ich auch eigentlich gar nicht wollte. Ich wollter mich nur informieren. Dann meinte sie, sie würde mir helfen, jemand zu finden, der die Hündin übernimmt. Es ging auch ziemlich schnell. Die Tierärztin hatte dann vorgeschlagen, dass sich die Leute mit uns 2-3 mal treffen. Dazu kam es aber nicht. Die Tierärztin schickte uns nach Hause und meinte , dass sie nicht wisse, wann die Leute von Arbeit kommen. Sie ruft uns an. Hat sie dann auch getan und gesagt, die Leute würden unseren Hund gerne gleich mitnehmen. Das hat sie uns am Telefon gesagt und ich war geschockt. Mein Mann meinte dann, es ist besser so! (Ja, aber nicht für mich!) Deshalb habe ich zugestimmt. Ich wußte da auch noch nicht, dass ich sie nie wieder sehen sollte! Der jetzige Besitzer will das angeblich nicht und die TÄ hätte es ihm versprochen. Die TÄ gibt mir die Adresse nicht und ich habe nicht einmal einen Namen. Ich habe jetzt einen Vertrag mit der Tierärztin vom Tierschutzverein. Da steht eindeutig drin, dass der bisherige Eigentümer sich vorbehält, das Tier in verschiedenen Zeitabständen zu kontrollieren usw. Davon will die Tierärztin aber nichts wissen, denn sie hatte mich angeblich gefragt, ob ich mich von meiner Hündin verabschieden will. Daran kann ich mich aber jetzt nicht mehr erinnern. Ich habe Depressionen und bin sehr, sehr traurig. Meine Hündin ist bei Tasso noch nicht umgemeldet! Ich will sie ja nicht wieder haben, aber ich möchte sie wenigstens ab und an mal sehen dürfen! Bitte helfen sie mir! Mit freundlichen Grüßen Ramona

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn ich nachvollziehen kann, dass Sie bei der Abholung des Hundes wahrscheinlich sehr aufgebracht und traurig waren, war es sehr unvorsichtig den Hund an Fremde zu geben und weder einen schriftlichen Vertrag zu machen bzw. sich noch nicht einmal den Namen und die Kontaktdaten geben zu lassen. Um zu prüfen, ob Sie aus dem Tierschutzvertrag mit der Tierärztin/dem Tierschutzverein das angesprochene Besuchsrecht geltend machen können, müsste der Vertrag vorliegen, da von der konkreten Formulierung abhängt, ob diese Klausel überhaupt wirksam ist. Sollte die Klausel wirksam sein und die Tierärztin sich weiterhin weigern Ihnen die Adresse zu nennen, damit Sie dorthin fahren können, müssten Sie versuchen einen Auskunftsanspruch einzuklagen. Ob diese Klage jedoch überhaupt Aussicht auf Erfolg hat und welches Kosterisiko besteht, sollten Sie vorher unbedingt ausführlich anwaltlich prüfen lassen.

763.072 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung