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Trotz Schutzvertrag Hund ohne Einverständniss entn. u. weitervemittelt, Wie hole ich ihn zurück?

von Sandra S.

Guten Abend Frau Fries, anfang März 2012 habe ich mir einen Husky(damals Sky,heute Shadow)mit einem SCHUTZVERTRAG geholt. Ca. zwei Monate später bin ich mit einem Mann zusammengekommen, welcher von Anfang an gegen Shadow war.Da meine psychische Verfassung sehr labil war,hat mein Ex mich sehr beeinflusst und entwendete mir meinen Hund Shadow ohne mein Einverständniss.Ein mir unbekannter weiterer Mann wartete bereits mit seinem Auto eine Straße weiter. Es ging alles zimlich schnell. Mein Ex sagte, dass der Mann Shadow jetzt mitnimmt und versuchte mir klar zu machen, dass es jetzt besser wäre. Mir blieb nichts anderes übrig als es weinend hinzunehmen. Es war dunkel und gegen zwei Männer war ich schließlich chancenlos. Nach meinem Drängen hin wo Shadow jetzt ist, bekam ich als Antwort lediglich nur zwei Fotos und die Info er sei gut aufgehoben.Danach wurde mir jede Information verwährt. Lange zeit blieb meine Suche nach Shadow ergebnislos. Nach etlichen Recherchen wo sich Shado jetzt befindet, bin ich jetzt (März 2013) zufällig in "google" auf ein Foto von ihm gestoßen, wo eine Vermittlungsanzeige von Mai 2012 hintersteckte. Sofort kontaktierte ich den Inseraten. Allerdings mit einem falschen Pseudonym. Ich gab mich als die "Züchterin" von Shadow aus, um mich zu infomieren wo er sich jetzt befindet. Der Inserat erzähle wüste Geschichten über ein junges Mädchen aus Dortmund (mich). Daher gab ich mich als die "Züchterin" aus weil ich sonst keinerlei Informationen bekommen hätte. Stand Heute: Shadow lebt aktuell bei dem Inseraten und wurde nicht weiter vermittelt. Meine Fragen: 1.Da ich den Schutzvertrag besitze, habe ich eine Chance Shadow wieder zu bekommen? 2.Ich wollte Shadow nie abgeben und es gab weder Absprache noch ein Schriftstück darüber ihn weg zu geben. Wie schaut die Rechtslage aus und wie kann ich jetzt weiter vorgehen? Ich danke Ihnen schon einmal im Voraus und verbleibe mit freundlihen Grüßen Sandra

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie Shadow gern zurückhaben möchten, muß geprüft werden, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen den derzeitigen Besitzer haben und ob dieser Anspruch erfolgreich vor Gericht eingeklagt werden könnte, falls der Besitzer sich weigert. Als Voraussetzung für einen Herausgabeanspruch müssten Sie nach wie vor die Eigentümerin des Hundes sein. Da es sich bei der Prüfung der Eigentumslage um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt und hierfür alle Einzelheiten des Falles bekannt sein müssen, ist hier nur eine grundlegende Einschätzung möglich. Dass Ihnen Shadow ursprünglich gehörte, können Sie mithilfe des Vertrages beweisen. Problematisch ist jedoch, dass Sie den Hund “freiwillig“ abgegeben bzw. die Mitnahme (schweren Herzens) geduldet haben und dass sich der Hund bei einem Dritten befindet. Dass Sie mit der Mitnahme nicht einverstanden waren und sich genötigt fühlten, müssten Sie beweisen, was jedoch fast unmöglich erscheint, nach Ihrer Schilderung. Erschwerend kommt hinzu, dass der jetzige Besitzer wahrscheinlich gutgläubig Eigentum an dem Hund erlangt hat und auch die Tatsache, dass er den Hund bei sich hat, rechtlich zu seinen Gunsten wirkt. Sie könnten den Herrn schriftlich auffordern Ihnen den Hund zurückzugeben und sich auf den Vertrag und ihr Eigentum berufen. Sollte er sich weigern, sollten Sie die weiteren Schritte anwaltlich prüfen lassen. Insbesondere die Erfolgsaussichten und das Kostenriskio einer Klage sollten vorher bewertet und abgewogen werden.

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