zurück zur Übersicht Hund weggenommen 31.03.2013 von Sabrina D. Hallo mein frage ist wie stehen meine Chancen das ich mein Hund zurückbekomme mein Problem ist mein ex Freund hat mir ein Hund geschenkt aus Serbien. Der Hund hat ein Pass und ein Impfpass aber auf den Namen von dem Vater. Als ich meinen ex Freund aus meiner Wohnung geschmissen habe hat er den Hund mitgenommen. Aber der Hund war mit mir beim Tierarzt und den Impfpass ist bei mir ! Was kann ich unternehmen und wie sehen meine Chancen aus ? Hab den Hund bei euch registriert wie läuft das ab wenn er u tierarzt kommt zeigt es dem Tierarzt dann an das der Besitzer jemand anders ist und gesucht wird ? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie den Hund geschenkt bekommen haben, sind Sie Eigentümerin des Hundes geworden und hätten theoretisch einen Herausgabeanspruch gegen Ihren Exfreund. Sollte er sich jedoch weiterhin weigern, müssten Sie notfalls eine Klage auf Herausgabe erheben. Die Durchsetzung dieses Anspruches ist jedoch rechtlich sehr problematisch, da Sie beweisen können müssen, dass er Ihnen den Hund geschenkt hat (was er wahrscheinlich bestreiten wird). Des Weiteren besteht dass Problem, dass er den Hund bei seinem Auszug mitnehmen konnte, was für eine Schenkung an ihn sprechen könnte und auch allein aus der Tatsache, dass er den Hund in seinem Besitz hat, ergibt sich die gesetzliche Vermutung, dass er Eigentümer des Hundes ist. Sie könnten Ihren Exfreund daher zunächst selbst schriftlich auffordern Ihnen Ihren Hund unverzüglich herauszugeben und berufen sich dabei auf Ihr Eigentum. Sollte der die Frist verstreichen lassen oder sich weigern, sollten Sie sich vor weiteren Schritten über die Erfolgsaussichten und das entsprechende Kostenriskio ausführlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie den Hund geschenkt bekommen haben, sind Sie Eigentümerin des Hundes geworden und hätten theoretisch einen Herausgabeanspruch gegen Ihren Exfreund. Sollte er sich jedoch weiterhin weigern, müssten Sie notfalls eine Klage auf Herausgabe erheben. Die Durchsetzung dieses Anspruches ist jedoch rechtlich sehr problematisch, da Sie beweisen können müssen, dass er Ihnen den Hund geschenkt hat (was er wahrscheinlich bestreiten wird). Des Weiteren besteht dass Problem, dass er den Hund bei seinem Auszug mitnehmen konnte, was für eine Schenkung an ihn sprechen könnte und auch allein aus der Tatsache, dass er den Hund in seinem Besitz hat, ergibt sich die gesetzliche Vermutung, dass er Eigentümer des Hundes ist. Sie könnten Ihren Exfreund daher zunächst selbst schriftlich auffordern Ihnen Ihren Hund unverzüglich herauszugeben und berufen sich dabei auf Ihr Eigentum. Sollte der die Frist verstreichen lassen oder sich weigern, sollten Sie sich vor weiteren Schritten über die Erfolgsaussichten und das entsprechende Kostenriskio ausführlich beraten lassen.