zurück zur Übersicht Fremde Katze beschädigt Fliegenschutzgitter 03.04.2013 von David W. Guten Abend Frau Ann-Kathrin Fries, ich habe ein Problem mit einer fremden Katze. Ich habe mir ein hochwertiges Fliegenschutzgitter gekauft und seit ein paar Tagen springt immer eine Katze auf meine Fensterbank und erschreckt meine Katzen. Heute hat sie mein Fliegenschutzgitter kaputt gemacht. Leider weiß ich nicht, wer der Besitzer ist. Was steht mir in diesem Fall rechtlich zu? Wenn ich die Katze durch einen Tierfänger einfangen lassen würde und sie nicht gechips ist, kann ich nicht viel machen oder sehe ich das falsch? Vielen Dank schon mal im Voraus und einen schönen Abend. Liebe Grüße David Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Theoretisch hätten Sie gegen den Halter der fremden Katze einen Schadensersatzanspruch, da ein Tierhalter gemäß § 833 BGB alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Hierzu müssen Sie jedoch zum einen nachweisen können, dass diese Katze die Schäden verursacht hat, also durch einen Zeugen oder bestenfalls durch ein Foto. Problematischer ist jedoch an die Daten des Halters zu kommen um überhaupt einen Anspruch geltend machen zu können. Selbst wenn Sie die Katze einfangen und sie im Besten Fall gechipt ist und die Daten auch tatsächlich in einem der Haustierregister hinterlegt sind, dürfen Ihnen die Daten aufgrund des Datenschutzes nicht herausgegeben werden. Erkundigen Sie sich z.B. in der Nachbarschaft ob jemand die Katze bzw. deren Halter kennt, um so an die Daten zu kommen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Theoretisch hätten Sie gegen den Halter der fremden Katze einen Schadensersatzanspruch, da ein Tierhalter gemäß § 833 BGB alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Hierzu müssen Sie jedoch zum einen nachweisen können, dass diese Katze die Schäden verursacht hat, also durch einen Zeugen oder bestenfalls durch ein Foto. Problematischer ist jedoch an die Daten des Halters zu kommen um überhaupt einen Anspruch geltend machen zu können. Selbst wenn Sie die Katze einfangen und sie im Besten Fall gechipt ist und die Daten auch tatsächlich in einem der Haustierregister hinterlegt sind, dürfen Ihnen die Daten aufgrund des Datenschutzes nicht herausgegeben werden. Erkundigen Sie sich z.B. in der Nachbarschaft ob jemand die Katze bzw. deren Halter kennt, um so an die Daten zu kommen.