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Beißattacke

von Bernd-Walter W.

Sehr geehrte Frau Fries, möchte Sie über folgenden Vorfall informieren: Am 06.04.13 ist meine Frau mit unserer Hündin Shakira nachmittags "Gassi" gegangen - u.a. in der Nähe eines Hundeplatzes (Boxer-Club). An einem Bach hat Shakira getrunken, da kam in noch einiger Entfernung eine Hundeführerin mit ihrer Boxerhündin über einen Acker. Schon von weitem rief die Person, dass wir unseren Hund wieder anleinen sollen, was auch geschah, außerdem hat sie lautstark vor ihrer Hündin gewarnt. Meine Frau bekam noch mit, dass die Frau ihren Hund nicht halten konnte und so geschah es auch. Die Boxerhündin kam über den Acker gerannt und hat sich sofort auf unsere Shakira gestürzt. Diese hat sich zwar sofort ergeben, aber die Boxerhündin hat nicht losgelassen und Shakira mehrfach gebissen - offene Bisswunden haben wir nicht feststellen können. Erst durch erheblichen Aufwand von meiner Frau und unserer Tochter konnte Shakira von der Boxerhündin befreit werden. Verletzt wurde Shakira u.E. am linken Schultergelenk/Vorderlauf, denn seit dem Vorfall hinkt sie stark - wir werden einen Tierarzt aufsuchen. Zu Ihrer weiteren Info: Die Hundeführerin ist über 70 Jahre alt, gleichzeitig auch 1. Vors. des Clubs, das Clubgelände ist nicht eingezäunt. Der Vorfall wurde von mehreren Zeugen beobachtet. Kann ich weitere Schritte - abgesehen von den Tierarztkosten - gegen die Hundeführerin unternehmen? Lt. Aussage meiner Frau ist diese Person wirklich nicht geeignet, so einen Hund zu führen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Offensichtlich weiß auch die Halterin der Boxerhündin, dass die Hündin eine Gefahr für andere Hunde darstellt und auch dass sie selbst nicht in der Lage ist, die Hündin zu halten und Attacken zu vermeiden. Die Tatsache, dass es Zeugen für den Vorfall gibt ist sehr positiv, da in den meisten Fällen gerade keine anderen Personen anwesend sind. Falls noch nicht geschehen, bringen Sie die vollständigen Namen und Adressen der Zeugen in Erfahrung. Neben der Geltendmachung von Ansprüchen auf Ersatz der Tierarzt- und notwendiger Fahrtkosten sollten Sie den Vorfall bei dem zuständigen Ordnungsamt anzeigen. Schildern Sie den Vorfall sachlich und für einen Dritten nachvollziehbar. Legen Sie die Tierarztrechnungen, einen tierärztlichen Bericht, Fotos der Verletzung bei und geben die Namen der Zeugen an. Bitten Sie erforderliche Maßnahmen einzuleiten und darüber informiert zu werden.

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