zurück zur Übersicht Wem gehört Rechtlich der Hund? 09.04.2013 von Janina J. Guten Morgen meine frage ist jetzt: Mein freund und ich haben uns einen Hund angeschaft und wir haben uns jetzt getrennt. wem gehört jetzt der Hund?? Er hat ihn bezahlt aber ich Stehe im Kaufvertrag habe den Hund auf meinen Nahmen bei der Stadt angemeldet und auch hier bei euch Regestriert. Ich bitte um schnelle antwort den es ist sehr wichtig und wie kann ich jetzt vorgehen. Danke schon mal im vorraus Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Bei der Frage, ob jemand ein Tier herausgeben muss bzw. ob der andere das Tier zurückfordern darf, muss zunächst immer geklärt werden, wer aktuell der Eigentümer des Tieres ist. Zu prüfen ist daher zunächst, ob Sie oder Ihr Exfreund Alleineigentum an dem Hund erworben haben oder ob Sie beide zur Hälfte Miteigentum erworben haben. Dies ist sehr kompliziert und kann nur mit Sicherheit beantwortet werden, wenn alle Einzelheiten des Falles bekannt sind. Dass Sie im Kaufvertrag stehen, den Hund auf sich angemeldet und haben regstrieren lassen, sind allenfalls Indizien, jedoch keine verbindlichen Eigentumsnachweise. Hinzu kommt, dass bekannt sein, muss bei wem sich der Hund befindet, da sich hieraus ebenfalls ebenfalls Auswirkungen auf die Rechtslage ergeben können. Da Sie leider nicht schreiben, ob Sie den Hund zurückhaben möchten oder ob er den Hund von Ihnen herausfordert, kann auch zu dem weiteren Vorgehen nichts gesagt werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Bei der Frage, ob jemand ein Tier herausgeben muss bzw. ob der andere das Tier zurückfordern darf, muss zunächst immer geklärt werden, wer aktuell der Eigentümer des Tieres ist. Zu prüfen ist daher zunächst, ob Sie oder Ihr Exfreund Alleineigentum an dem Hund erworben haben oder ob Sie beide zur Hälfte Miteigentum erworben haben. Dies ist sehr kompliziert und kann nur mit Sicherheit beantwortet werden, wenn alle Einzelheiten des Falles bekannt sind. Dass Sie im Kaufvertrag stehen, den Hund auf sich angemeldet und haben regstrieren lassen, sind allenfalls Indizien, jedoch keine verbindlichen Eigentumsnachweise. Hinzu kommt, dass bekannt sein, muss bei wem sich der Hund befindet, da sich hieraus ebenfalls ebenfalls Auswirkungen auf die Rechtslage ergeben können. Da Sie leider nicht schreiben, ob Sie den Hund zurückhaben möchten oder ob er den Hund von Ihnen herausfordert, kann auch zu dem weiteren Vorgehen nichts gesagt werden.