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Hund in Wohnung (45qm²)

von Christopher B.

Ich bin Hundebesitzer und habe eine Rottweilerhünding mit 60cm Schulterhöhe und 30Kg . Meine Nachbarn(Sohn seine Frau und deren Kinder meines Vermieters) haben mich heute mal wieder angesprochen und sind regelrecht laut geworden und haben mir vorgeworfen, dass es in deren Wohnung nach Hund riecht(ich kann dazu nichts sagen, denn ich rieche das nicht oder nicht mehr.) und, dass sie in letzter zeit wieder öfter mal Nachts Bellt. Das mit dem Bellen kann ich bestätigen und ich scheiße meinen Hund immer zusammen, wenn sie nachts bellt, da ich keinen Ärger mit meinen Nachbarn will.Die Frau meines Nachbarn warf mir an den Kopf, dass es in meiner Wohnung nach Hund riecht, weil ich Tagsüber Arbeiten bin (von 6:00-13:45Uhr) ich habe mehrfach meinen Nachbarn gesagt, mein Hund macht nicht in die Wohnung und wenn doch, dann wird es von mir sofort beseitigt. Wo der Geruch zu denen durch kommt oder kommen kann, kann ich denen nicht sagen. Ich weiß nur, dass dieses ein Altes Haus ist. Sie hat mir auch an den Kopf geworfen, dass sie irgendwann den Tierschutz einschalten würde. Das einzige wo man mir an die Karre pissen könnte, wäre, dass sie während ich Arbeiten bin alleine zu hause ist.Ich bin Single aber kann bzw. will es mir natürlich auch nicht nehmen lassen, wenn ich nach Hause komme, dass dort jemand ist, der sich Freut, dass ich nach Hause komme, ich liebe meinen Hund. mein Vermieter hat mir bevor ich mir einen Hund zugelegt habe bestätigt, dass ich einen Hund halten darf. Ich habe sie seit dem 12.12.2010. Ich bemühe mich aktuell darum, dass ich jemanden habe, der während ich Arbeiten bin auch mal nach meinem Hund sieht und mal Gassi geht.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

In Ihrem Fall kommen verschiedene Aspekte (Tierhaltung/Tierschutz und das Mietrecht) zum Tragen. Zunächst die Drohung der Nachbarn „mit dem Tierschutz“. Zuständig für die Überwachung der Heimtierhaltung sind das Ordnungs- und das Veterinäramt. Ob die Haltung eines ausgewachsenen Rottweilers in einer 45 qm Wohnung und der Tatsache des täglichen achten Stunden alleinbleibens, artgerecht ist, wird das Veterinäramt beurteilen wenn es zu einer Anzeige durch Ihre Nachbarn kommen sollte. Auch wenn Sie schreiben, dass sie es sofort beseitigen, wenn die Hündin in die Wohnung macht, zeigt dies aber auch, dass sich Ihre Hündin offenbar notgedrungen in Ihrer Wohnung erleichtern muss, da sie keine andere Möglichkeit hat. Hinzu kommt, dass Ihr Vermieter Ihnen die erteilte Genehmigung nachträglich durchaus entziehen kann, gerade wenn es zu Lärm- und/Geruchsbelästigungen durch die Hündin kommt. Sie sollten sich –auch und insbesondere zum Wohle Ihrer Hündin - daher schnellstens um jemanden kümmern, der die Hündin tagsüber ausführt oder die Möglichkeit einer Hundepension, eines Hundesitters o.ä. in Erwägung ziehen.

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