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"scharfe" Rattenfalle in Nachbars Garten, darin ein Rotkehlchen

von Sara S.

Sehr geehrte Frau Fries, vergangenen Sonntag machte sich meine Katze in Nachbars Garten über ein Rotkehlchen her. Zunächst dachte ich, die Katze hätte das Vögelchen gefangen, dann entdeckte ich, dass dass arme Tierchen mit dem Flügel in einer Rattenfalle (Schlagfalle) eingeklemmt war und deshalb für meine Katze leichte Beute war. Der Vogel lebte noch... Meine Katze betritt als Freigänger auch Nachbars Garten und es ist auffallend, dass die Rattenfalle so stand, dass jederzeit ein anderes Tier (z. B. auch meine Katze) davon verletzt bzw. auch getötet hätte werden können. Mein Nachbar ist ein Katzenhasser, er sagte zu mir mal wortwörtlich: "Diese Viecher gehörten abgeschafft!". Sein Garten ist sein "Heiligtum", alles perfekt in Bahnen gezogen, da stört natürlich jeder Fussabdruck einer Katze. Beschwert über Katzenhinterlassenschaften hat er sich jedoch noch nicht. Deshalb vermute ich, dass der Nachbar die Rattenfalle absichtlich für meine Katze aufgestellt hat. Die Falle stand offen an einem kleinen Holzschuppen, kein Kornspeicher oder Kartoffellager, aber im "Einflugbereich" meiner Katze, die an dieser Stelle Nachbars Garten betritt. Nun meine Fragen: Ist es richtig, dass das Aufstellen von Schlagfallen in Deutschland verboten ist? Und wenn ja, wo finde ich einen solchen Hinweis im Tierschutzgesetz? Kann man solche Fälle wegen Tierquälerei zur Anzeige bringen? Diese Fragen beschäftigen mich sehr, denn es war "nur" ein Rotkehlchen, wäre es meine Katze gewesen... Ich wäre Ihnen dankbar für die Bearbeitung dieser Fragen. Mit freundlichen Grüßen Sara

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das Aufstellen von Fallen fällt unter das Jagdrecht ist unter anderem im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und den jeweiligen Jagdgesetzen der Bundesländer näher geregelt. Gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 9 BJagdG ist es verboten „Fanggeräte, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten, sowie Selbstschußgeräte zu verwenden“. Aus tierschutzrechtlichen Gründen dürfen nur Personen mit einem Jagdschein solche Fallen verwenden. Es wäre also zu klären, ob Ihr Nachbar überhaupt einen solchen Schein hat. Sie könnten daher schriftlich bei der Polizei und dem Ordnungsamt eine Anzeige erstatten. Fügen sie Beweisfotos bei und benennen mögliche Zeuge mit Name und Adresse. Bitten Sie um Überprüfung und beantragen nach Abschluss über das Ergebnis informiert zu werden.

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