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nicht artgerechte Haltung

von Marion H.

Hallo, wir haben im Juli letzten Jahres einen 10 Wochen alten Kater zu unserem Nachbarn gegeben. Nun mussten wir feststellen,nach einer Urlaubsbetreuung des katers,dass es ihm zu Hause nicht gut geht. Er wird als Einzelkatze, zum schmusen und herum tragen gehalten. Bei uns konnte er mit seiner Mama und noch frei weiteren Katzen nach draussen gehen. Wir haben mit den Nachbarn gesprochen und sie versprachen ihn auch raus zu lassen. Er lebt wie in Einzelhaft, ist sehr mager und wenn er die Möglichkeit hat, dann rennt er auch mal aus der Wohnung. Es gibt keinen Vertrag und die Nachbarn versprachen bei der Übergabe, dass er Freigänger wird. Nur unter diesen Umständen haben wir den Kater überlassen. Nun stellt sich, wie gesagt, genau das Gegenteil heraus. Wie bekommen wir den Kater wieder zurück um ihm ein artgerechts leben zu ermöglichen? Viele Grüße M.H.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Abhängig davon, ob Sie für den Kater einen Geldbetrag bekommen oder nicht, haben Sie mit dem Nachbarn einen mündlichen und damit wirksamen Kauf-/bzw. Schenkungsvertrag abgeschlossen und ihm das Eigentum an dem Kater übertragen. Damit kann der Nachbar im Rahmen des Tierschutzgesetzes frei über den Kater verfügen und eben auch entscheiden, ob er ihn hinaus läßt oder nicht. Da Sie jedoch bei Übergabe vereinbart haben, dass dem Kater Freigang zu gewähren ist, könnte ein Rücktritt vom Vertrag und eine Rückgabe geprüft werden. Da der Nachbar diese Auflage aber wahrscheinlich bestreiten wird, müssen Sie diese Vereinbarung beweisen können, was in der Praxis meist sehr schwierig ist. Unabhängig von Ihren zivilrechtlichen Ansprüchen gegen den Nachbarn, können Sie sich an das Ordnungsamt wenden, wenn Sie den Eindruck haben, dass der Kater nicht ausreichend gefüttert wird und in schlechter gesundheitlicher Verfassung ist. Bei einem begründeten Verdacht kann dann das Veterinäramt die Haltungsbedingungen prüfen. Um einen Rechts- und Nachbarschaftsstreit zu vermeiden, versuchen Sie nochmals auf die Nachbarn einzuwirken. Sie können auch überlegen, dem Nachbarn anzubieten, den Kater zurück-/abzukaufen. Sollte er sich darauf einlassen, sollten Sie jedoch zur Sicherheit einen schriftlichen Kaufvetrag schließen, damit Ihr Nachbar nicht behaupten kann, er hätte ihn den Kater nur zur Pflege gegeben und Sie würden ihn nicht mehr zurückgeben, o.ä.

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