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Katze soll ins Tierheim zurück

von Luisa M.

Katze beim Tierheim gekauft Katze nicht steriliesiert durch Badezimmerfenster entflohen, Schwanger geworden. Bekannte Tierheim bescheid gegeben, das Katze nicht sterillisiert und Schwanger.Tierheim will mir die Katzewegnehmen, weil ich den Vertrag gebrochen habe. Können die mir die Katze weg nehmen?? Was kann ich jetzt tun?? Vielen Dank ihre Luisa

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Für die Frage, ob das Tierheim tatsächlich einen Rückgabeanspruch hat, ist wichtig um welche Art Vertrag es sich dabei handelt. Da es leider bisher noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage gibt, muss man sich die wenigen existierenden Urteile anschauen. Das Amtsgericht und Landgericht Krefeld haben im Jahre 2006 bzw. 2007 entschieden, dass es sich bei Tierschutzverträgen nicht um Kaufverträge handelt. Anders das Amtsgericht und Landgericht Hamburg, die 2008 bzw. 2009 sehr wohl von Kaufverträgen ausgegangen sind, unabhängig davon, wie der Vertrag benannt wird. Meines Erachtens spricht einiges für die Sicht der Hamburger Gerichte, da aus objektiver Sicht ein Tier gegen einen Geldbetrag übergeben wird und alle Pflichten (Steuern, Versicherung, Haftung, Tierarztkosten, etc.) auf den Übernehmer übergehen. Unterstellt es handelt sich um einen Kaufvertrag, so hätte das Tierheim nur dann das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn dies entweder im Vertrag geregelt ist oder wenn es einen gesetzlichen Grund gäbe. Z.B. wenn Sie dem Tierheim gegenüber wissentlich falsche Angaben gemacht hätten etc. Um zu prüfen, ob in Ihrem Vertrag tatsächlich ein Rücktrittsrecht des Tierheims enthalten ist, muss zunächst der Vertrag eingesehen und geprüft werden. Wichtig zu wissen wäre z.B. auch, ob Sie vertraglich zur Kastration der Katze verpflichtet waren und dies nicht befolgt haben oder anderseits, ob Ihnen die Katze bereits als sterilisiert übergeben wurde, dies jedoch wie sich gezeigt hat, nicht der Wahrheit entsprach. Sie könnten zunächst die Rückgabe der Katze verweigern und auf die Urteile des Amts- und Landgericht Hamburg und damit auf Ihr Eigentum verweisen. Sollte das Tierheim jedoch weiterhin die Rückgabe der Katze fordern, sollten sich ausführlich über das weitere Vorgehen anwaltlich beraten lassen.

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