zurück zur Übersicht können wir pasa zürückhaben ? 05.05.2013 von selda k. hallo frau Fries wir haben ein Problem unswar wir haben unser Hund pasa vor 7 Monaten verschenkt weil wir hatten eigene privaten Probleme, aber wir haben mit der Person den wir den Hund geschenkt haben eine verabmachung gemacht (mündlich) das wir ihn ab und zu sehen können und sie war damit einverstandden aber schriftlich haben wir es leider vergessen das ihn zu schreiben sondern wir gaben nur geschrieben das wir ihn ihr schenken. Bis jetzt wa alles supper aber aufeinmal hat sie mir geschrieben das ich ihn nieweider mehr sehen darf :( und sie meinte sie darf es verbieten weil es ihr recht sei . ich wollte jetzt fragen ob ich meinen Hund zurück holen könnte weil ich liebe ihn sehr und will ihn zurück allein schon wenn ich denke ihn nieweider mehr zu sehen werde ich sehr traurig deshalb würde ich mich sehr freuden wenn sie mir schnell antworten könnten ob ich chansen hätte während ein schriftlichen Vertrag den sie hat ? danke Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder die neuen Besitzer nicht so mit dem Tier umgehen wie gedacht, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Rein rechtlich betrachtet haben Sie mit der neuen Halterin einen Schenkungsvertrag geschlossen und haben ihr zusammen mit der Übergabe damit das Eigentum an dem Hund übereignet. Daher kann die neue Halterin frei entscheiden, ob sie Ihnen ein Besuchsrecht einräumt. Da Sie diese Vereinbarung leider nur mündlich geschlossen haben, werden Sie dies nur schwerlich beweisen können, wenn die neue Halterin diese Vereinbarung bestreitet. Aus Ihrer Schilderung ist daher leider kein Grund ersichtlich, woraus sich ein Herausgabeanspruch ergeben könnte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder die neuen Besitzer nicht so mit dem Tier umgehen wie gedacht, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Rein rechtlich betrachtet haben Sie mit der neuen Halterin einen Schenkungsvertrag geschlossen und haben ihr zusammen mit der Übergabe damit das Eigentum an dem Hund übereignet. Daher kann die neue Halterin frei entscheiden, ob sie Ihnen ein Besuchsrecht einräumt. Da Sie diese Vereinbarung leider nur mündlich geschlossen haben, werden Sie dies nur schwerlich beweisen können, wenn die neue Halterin diese Vereinbarung bestreitet. Aus Ihrer Schilderung ist daher leider kein Grund ersichtlich, woraus sich ein Herausgabeanspruch ergeben könnte.