zurück zur Übersicht Katzenschreck 06.05.2013 von Melanie M. Guten Tag, wir haben seit einigen Monaten sehr große Probleme mit unseren zwei Nachbarn. Sie haben Katzenschreck Geräte mit sehr lautem Ultraschall Wellen die Katzen und Hunde vom Garten vertreiben sollen eingebaut. Nach eigenen Recherchen haben wir rausgefunden das diese Wellen nicht nur sehr Nervig sind sonder auch sehr Schädlich für Tiere so wie auch für die Menschen in der Umgebung sind. Die Schäden im Gehör sind so strak das sie nie wieder geheilt werden können. Unser Liebling Joy (Husky) hält sich sehr gerne im Garten auf und ist ständig diesem Piepsen ausgesetzt. Wir sind sehr ratlos weil niemand uns helfen möchte, weder noch die Stadt oder die Behörde. Da dieses Ding legal erwerben werden kann. Die Nachbarn haben leider gar kein Herz für die Tiere in unserer Umgebung und lassen auch nicht mit sich reden. Ich bitte um ihre Hilfe es geht nicht nur um uns Menschen sonder um unseren geliebten Hund den wir beschützen wollen und seine Gesundheit liegt uns sehr am Herzen. Ich bedanke mich im Voraus für ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Melanie und Joy Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Gemäß § 1 Tierschutzgesetzes ist „Zweck dieses Gesetzes, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, macht sich sogar strafbar (§ 17 Nr. 2 b Tierschutzgesetz). Auch aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergeben sich z.B. Unterlassungsansprüche, wenn Ihre Gesundheit und die Ihres Hundes, sprich Ihres Eigentums beeinträchtigt bzw. geschädigt werden. Hierfür müssten Sie jedoch nachweisen können, dass dieses Gerät Ihrem Hund tatsächlich Leiden und Schmerzen zufügt und auch die Intensität der Auswirkungen, da für die Strafbarkeit nach dem Tierschutzgesetz “erhebliche“ Schmerzen und Leiden voraussetzen. Ein solcher Nachweis müsste z.B. durch einen Sachverständigen erfolgen, da die Vermutung aufgrund entsprechender Informationen aus dem Internet dafür nicht ausreichend. Ob rechtliche Schritte gegen den Nachbarn daher überhaupt sinnvoll sind (auch im Hinblick auf einen daraus möglicherweise resulitierenden Nachbarschaftsstreit), sollten Sie bei Bedarf konkret anwaltlich überprüfen lassen. Versuchen Sie daher möglichst, dem Nachbarn Ihre Sorgen anhand der Informationen zu vermitteln und eine gütliche Lösung zu finden. Schließen Sie sich mit anderen betroffenen Tierhaltern zusammen, um so eine größere Wirkung erzielen zu können. So können diese Geräte in der Regel in verschiedenen Stufen betrieben werden, so dass der Nachbar vielleicht die Einstellung entsprechend ändert oder das Gerät sogar entfernt, falls es die Katzen der Nachbarschaft ohnehin nicht von seinem Grundstück fernhält.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Gemäß § 1 Tierschutzgesetzes ist „Zweck dieses Gesetzes, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, macht sich sogar strafbar (§ 17 Nr. 2 b Tierschutzgesetz). Auch aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergeben sich z.B. Unterlassungsansprüche, wenn Ihre Gesundheit und die Ihres Hundes, sprich Ihres Eigentums beeinträchtigt bzw. geschädigt werden. Hierfür müssten Sie jedoch nachweisen können, dass dieses Gerät Ihrem Hund tatsächlich Leiden und Schmerzen zufügt und auch die Intensität der Auswirkungen, da für die Strafbarkeit nach dem Tierschutzgesetz “erhebliche“ Schmerzen und Leiden voraussetzen. Ein solcher Nachweis müsste z.B. durch einen Sachverständigen erfolgen, da die Vermutung aufgrund entsprechender Informationen aus dem Internet dafür nicht ausreichend. Ob rechtliche Schritte gegen den Nachbarn daher überhaupt sinnvoll sind (auch im Hinblick auf einen daraus möglicherweise resulitierenden Nachbarschaftsstreit), sollten Sie bei Bedarf konkret anwaltlich überprüfen lassen. Versuchen Sie daher möglichst, dem Nachbarn Ihre Sorgen anhand der Informationen zu vermitteln und eine gütliche Lösung zu finden. Schließen Sie sich mit anderen betroffenen Tierhaltern zusammen, um so eine größere Wirkung erzielen zu können. So können diese Geräte in der Regel in verschiedenen Stufen betrieben werden, so dass der Nachbar vielleicht die Einstellung entsprechend ändert oder das Gerät sogar entfernt, falls es die Katzen der Nachbarschaft ohnehin nicht von seinem Grundstück fernhält.