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Hund soll nach Beißerei weg

von Janine F.

unser ca7 monate alter Boxer-Labrador mit kam vor 2 monaten zu uns seit her sind uns viele probleme aufgefallen troz hundeschule sie greift ständig menschen an die in ihre reichweite kommen und heute dann das erstemal einen Hund diesen nicht spielerrisch sie hat hihn fast totgebissen nach einer Not OP steht noch nicht fest ob dieser überlebt nun hat die halterin alle hebel in gange gesetzt und will das wir beide hunde abgeben auch den nicht beteiligten ansonsten haben wir 3wochen zeit zum auszug ich bin fix und fertig keiner der tierschutzvereine hilft wir sind nur noch am telefonieren

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Grundsätzlich darf ein Vermieter seine Genehmigung der Hundehaltung im Einzelfall nachträglich widerrufen, wenn wichtige Gründe vorliegen, so z.B. wenn der Hund die Nachbarn oder deren Tiere angreift oder tötet. Um zu prüfen, ob die Aufforderung zur Entfernung beider Hunde rechtmäßig bzw. ob eine Kündigung bei Nichtabgabe der Hunde wirksam ist, müssten die Einzelheiten geprüft werden. So müsste z.B. bekannt sein, ob es eine Erlaubnis des Vermieters zur Hundehaltung gibt bzw. ob er die Haltung schon längere Zeit duldet. Gab es in der Vergangenheit bereits Vorfälle und/oder Abmahnungen des Vermieters? Ist der Hund bereits von der zuständigen Behörde als gefährlich eingestuft worden? Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vor Ort um kurzfristig möglichst noch vor Ablauf der Frist beraten werden zu können.

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