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Geschenkter Hund wird nach 6 monaten zurückverlangt

von Anna K.

Hallo, ich schreibe Ihnen aus tiefster Verzweiflung. Am 18.12.2012 wurde uns ein Hund geschenkt da dieser stets alleine war. Wir haben den Hund in unser Leben gelassen und haben alles für Ihn getan. Direkt zum Tierarzt wegen Flöhen. Futter usw. Wir kümmern uns rund um die Uhr um die kleine. Einen Impfpass bekamen wir auch dort sind aber nur die Daten von der Hünding eingetragen und das Sie wohl aus Spanien kommt. Die Steuern ließen die ehemaligen Besitzer aber über sich weiter laufen weil wir eine Hartz4 Familie sind die sich die 99 eur Hundesteuer noch nicht leisten konnte. Wir würden Sie aber gerne nun anmelden wenn wir Sie denn behalten dürfen. Die ehemaligen Besitzer haben Sich nie gemeldet oder nach Ihr gefragt. Jetzt ist es so das gestern also am 21.Mai jemand vom Ordnungsamt bei uns klingelte von wegen der Hund würde misshandelt.Was definitiv nicht den Tatsachen entspricht.Der Mann schrieb sich die Steuernummer auf und sagte es würde eine Anhörung kommen wo man sich äussern könnte. Wir haben jede Menge Zeugen das uns a) der Hund geschenkt wurde b)es der kleinen Maus hier bei uns wunderbar geht Wir haben nichts ausser dem Impfpass(und natürlich Ihre Sachen) Die ehemaligen Besitzer waren sehr unfreundlich und meinten Sie würden nicht diskutieren Sie fordern IHREN Hund zurück und holen die kleine am Freitag ab Ist das rechtens?Müssen wir jetzt unsere kleine süsse wirklich abgeben? Wir sind total verzweifelt. Beim Veterinäramt habe ich auch schon angerufen aber die meinten nur das ein Hund eine Sache ist und das Privatrechtlich sei und die Ämter damit nichts zu tun haben. Ich hoffe wir bekommen schnell eine Antwort denn ich bin total verzweifelt nein wir sind total verzweifelt denn wir wollen Sie doch behalten und weiterhin für Sie da sein. Zu mal wir Angst haben:Was wird Sie dort für ein Leben führen?Wieder den ganzen Tag allein?? Bitte Bitte antworten Sie uns

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Hier handelt es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten. Zum einen um eine verwaltungsrechtliche Sache hinsichtlich des Vorwurfs der Tierquälerei, der offensichtlich an das Ordnungsamt herangetragen wurde und geprüft wird. Zum anderen ist die zivilrechtliche Frage der Herausgabe bzw. Rückgabe des Hundes zu klären. Durch die Schenkung des Hundes und der Übergabe des Hundes sowie des Impfausweises sind Sie Eigentümerin der Hündin geworden. Dass die ehemaligen Halter die Hundesteuer weiterhin zahlen, hat auf den Eigentumsübergang keine Auswirkung. Auch wenn Sie dies nicht schriftlich festgehalten haben, so ist auch ein mündlicher Vertrag wirksam. Hinzu kommt auch, dass Sie im Besitz der Hündin sind und daher schon aufgrund der gesetzlichen Eigentumsvermutung des § 1006 BGB als Eigentümerin gelten. Die ehemaligen Halter müssten versuchen dies zu widerlegen, was in der Praxis sehr schwierig und aus nach Ihrer Schilderung fast nicht möglich ist. Daher könnten Sie sich darauf berufen, dass Sie die Eigentümerin der Hündin sind und die Herausgabe verweigern. Sollten die ehemaligen Halter den Hund tatsächlich zurückhaben wollen, müssten diese im Notfall eine Klage einreichen. Allerdings wäre auch wichtig zu wissen, warum diese sich monatelang nicht melden und nun plötzlich den Hund zurückfordern. Hinsichtlich des Vorwurfs der Tierquälerei ist es sinnvoll über einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zunächst Akteneinsicht zu fordern um zu erfahren wer Sie angzeigt hat und was behauptet wird, um sich dagegen verteidigen zu können. Besorgen Sie sich umgehend beim Amtsgericht Bergheim zwei Beratungshilfescheine (einen für das Zivilrechtliche und einen für das Verwaltungsverfahren) und wenden sich damit schnellstens an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin. Die Abrechnung erfolgt dann mittels der Scheine direkt mit dem Gericht, wobei der Anwalt zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR verlangen darf.

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