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Katzen Sterilisation

von Alexandra M.

Guten Tag, meine Katze wurde von einer Tierärztin Sterilisiert und hatte am Abend starke Blutung aus der Wunde. Die Tierärztin hat daraufhin die Katze wieder geöffnet und sie tamponiert. Dieses geschah ohne Schmerzmittel auf meinen Arm. Da die Wunde Nachts wieder anfing zu Bluten habe ich die Ärztin am Morgen erneut angerufen und sie erklärte mir kurz, dass sie mir nicht weiter helfen könnte und es am besten wäre, eine Tierklinik aufzusuchen. Dort musste meine Katze erst stabilisiert werden und anschliessend noch mal operiert werden. Die Kosten der Klinik beliefen sich auf fast 500,-€. Jetzt habe ich eine Rechnung von der Tierärtin bekommen über die Sterilisation und die missglückte Nachbehandlung. In meinen Augen ist das eine Frechheit und ich würde gerne wissen, ob ich 1)Rechtlich gegen diese Ärztin und ihre Rechnung vorgehen kann. 2)Da ich in Niedersachsen lebe und hier demnächst alle Katzen Kastriert werden müssen, würde ich gerne dafür sorgen, dass andere Tierbesitzer nicht diesen Albtraum erleben müssen. Gibt es da Möglichkeiten? 3) Gibt es Rechtsanwälte, die sich im Tierrecht auskennen und wo/wie finde ich diese? Danke für Ihre Hilfe, mit freundlichen Grüßen Alexandra M.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Vorab etwas grundsätzliches zum Thema Tierarztbesuch. Wenn Sie mit Ihrem Tier in eine Tierarztpraxis oder eine Tierklinik gehen und um Untersuchung/Behandlung des Tieres bitten, bieten Sie rein rechtlich an, mit dem Arzt bzw. der Klinik einen Dienstleistungsvertrag zu schließen. Indem der Tierarzt das Tier wie gewünscht behandelt oder untersucht, nimmt er ihr Vertragsangebot an. Damit ist zwischen Ihnen –auch wenn dies mit keinem Wort ausgesprochen wurde- ein mündlicher Dienstvertrag geschlossen worden, an den sich beide Vertragspartner halten müssen. Für Sie bedeutet das zunächst einmal, dass Sie für die Tätigkeit des Arztes die von ihm in Rechnung gestellten Gebühren bezahlen müssen. Allerdings wäre in Ihrem Fall zu prüfen, ob Sie nur einen Teil der Rechnung zahlen müssen und ob Sie die erforderlichen Behandlungskosten der Klinik als Schadensersatz verlangen könnten. Bei der Frage nach der Tierarzthaftung handelt es sich jedoch ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können. Ein Behandlungsfehler liegt daher bei einer Pflichtverletzung des Tierarztes vor. Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden zur Last gelegt werden kann. Hier zeigt sich, warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Ohne einen Sachverständigen sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Eine sinnvolle Einschätzung, ob es sich in Ihrem Fall um einen schuldhaften Behandlungsfehler handelt, ist daher nicht möglich. Über die verschiedenen Suchmaschinen finden Sie Anwälte vor Ort, die sich im Tierrecht auskennen (z.B. www.anwalt.de)

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