zurück zur Übersicht Fremde Leute füttern meine Katze. Was tun? 22.05.2013 von Ronja B. Hallo! Meine Katze ist 12 Jahre alt und ich habe sie seit 11 Jahren. Vor 5 Jahren haben wir einen Hund bekommen und die 2 verstanden sich super. Da die Katze älter wird, will sie auch mal ihre Ruhe haben, da unser Hund ein bisschen ungestüm ist und nie wirklich Ruhe herrscht. Der Hund bellt nur, wenn die Klingel klingelt. Aber sie ist eben verspielt und versteht nicht, dass die Katze ihre Ruhe will. Jedenfalls geht unsere Katze seit 1 Jahr oder so ein paar Häuser weiter zu einem älteren Ehepaar und "ruht sich aus". Mit dem Ehepaar ist das abgesprochen und ich finde es gut, dass ich weiß, sie kann wo hin, wenn wir im Urlaub sind. Das macht mir auch nichts aus, wenn die Katze zu denen geht und 2 Tage nicht nach Hause kommt. Meine Katze ist sehr anhänglich und will immer beachtet werden. Leider habe ich mit 4 mal die Woche Mitttagsschule nicht mehr so viel Zeit. Da das Ehepaar gerade im Urlaub ist, aber unsere Katze 9 Tage nicht heim kam, habe ich mir grßoe Sorgen gemacht. Eine Frau hat bei uns angerufen, sie füttern unsere Katze seit 9 Tagen und sie wäre die ganze Zeit bei denen. Ich habe sie gestern abgeholt und der Familie gesagt, sie sollen die Katze nicht mehr füttern, da sie sonst nicht mehr heim kommt. Ich bezweifle, dass sie sich daran halten. Unsere Katze trägt immer ein Halsband, aber die Familie hat sie trotzdem gefüttert. Was kann ich tun, damit sie die Katze nicht mehr ins Haus lassen und nicht mehr füttern, schließlich gehört mir die Katze seit 11 Jahren. Danke! In den paar Tagen hatte ich wirklich Angst, dass sie tot im Straßengraben liegt. Sollte ich Sie chippen lassen, da wir auch den Eindruck haben, sie wird senil und weiß den Weg nicht mehr nach Hause? Bitte helft mir, ich will meine Katze nicht verlieren. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Unabhängig vom Alter eines Tieres sollte jedes Haustier –insbesondere Freigängerkatzen- gechippt und bei TASSO registriert werden, um das Tier im Verlustfall schneller rückvermittelt zu bekommen. Da die Familie nun weiß, dass es sich bei der Katze um Ihr Eigentum handelt und Sie sie aufgefordert haben, Ihre Katze nicht mehr zu füttern, haben Sie sie rechtlich zur Unterlassung aufgefordert, woran die Familie sich halten muss. Sollte die Familie dies ignorieren, sollten Sie dies zu Beweiszwecken und auch um der Familie den Ernst der Situation klar zu machen, schriftlich wiederholen und rechtliche Schritte androhen, falls sie weiterhin die Katze füttern. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Herausgabeklage sowie Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den Kosten und den konkreten Erfolgsaussichten dieser beiden Möglichkeiten sollten Sie sich aber vorab anwaltlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Unabhängig vom Alter eines Tieres sollte jedes Haustier –insbesondere Freigängerkatzen- gechippt und bei TASSO registriert werden, um das Tier im Verlustfall schneller rückvermittelt zu bekommen. Da die Familie nun weiß, dass es sich bei der Katze um Ihr Eigentum handelt und Sie sie aufgefordert haben, Ihre Katze nicht mehr zu füttern, haben Sie sie rechtlich zur Unterlassung aufgefordert, woran die Familie sich halten muss. Sollte die Familie dies ignorieren, sollten Sie dies zu Beweiszwecken und auch um der Familie den Ernst der Situation klar zu machen, schriftlich wiederholen und rechtliche Schritte androhen, falls sie weiterhin die Katze füttern. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Herausgabeklage sowie Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den Kosten und den konkreten Erfolgsaussichten dieser beiden Möglichkeiten sollten Sie sich aber vorab anwaltlich beraten lassen.