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Besitzerstreit Fundhund

von Emily D.

Sehr geehrte Frau Fries, ich bin Tierarzthelferin in einer Tierarztpraxis. Am 19.03.2013 brachte uns die Polizei einen angefahrenen Fundhund. Dieser war gechipt, aber nicht registriert. Wir haben das Tierheim, Polizei und die umliegenden TÄ informiert, um die Besitzer zu finden. Da der Hund ein Bein gebrochen hatte, wurde er bei uns operiert und versorgt. Ich nahm dann den Hund zu mir nach Hause, um einen Tierheim-Aufenthalt für ihn zu vermeiden. Am 9.4.2013 meldeten sich die Besitzer im Tierheim, dass sie den Hund vermissen. Aufgrund der Behandlungen und Betreuung ist eine Rechnung angefallen, die wir den Besitzer vorzeigten. Bei Bezahlung der Rechnung traten die Probleme auf. Die Besitzer konnten keine Anzahlung machen und wurden bei einer Bank abgelehnt, einen Kredit zu bekommen. Danach haben wir eine interne Ratenzahlung vorgeschlagen. Die Besitzer jedoch meldeten sich bis zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr bei uns und sind auch nicht mehr tel. erreichbar. Ich habe den Leuten auch einen Abtretungsvertrag zukommen lassen, um den Hund zu übernehmen. Keine Reaktion. Ich wollte bei Tasso den Hund auf meinen Namen ummelden, doch dann bekam ich eine email von Tasso, dass nach Rücksprache mit den Besitzern es nicht möglich ist, den Hund umzumelden ,da sie diesen behalten wollen. Ich würde nur sehr gerne den Hund weiter vermitteln, da ich auf Dauer nicht die Möglichkeit habe, ihn zu behalten. Habe ich überhaupt das Recht, ihn weiter zu vermitteln? Wenn ja, kann ich das jetzt schon machen oder muss ich eine bestimmte Zeit warten? Kann ich ihn auch ohne Abtretungsvertrag weiter vermitteln? Haben die Leute überhaupt Anspruch auf den Hund? Die Besitzer kamen uns allen sehr komisch vor: Sie fragten nicht ein einziges Mal, wie es dem Hund geht und auf die Frage, warum sie erst nach 3 Wochen den Hund als vermisst melden, bekamen wir keine eindeutige Antwort. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! Mit freundlichen Grüßen Emily D.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn die Eigentümer offenbar nicht an dem Wohl ihres Hundes interessiert sind, ihn aber dennoch zurückerhalten möchten, so sind diese nach wie vor Eigentümer des Hundes und haben einen Anspruch auf Herausgabe. Zu prüfen ist, ob der Praxis ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Zahlung der Rechnung zusteht. Sie dürfen den Hund daher nicht weitervermitteln oder verschenken, da Sie sich u.U. damit schadensersatzpflichtig und im schlimmsten Fall strafbar machen könnten. Andererseits sind Sie nicht verpflichtet einen fremden Hund nun auf unbestimmte Zeit auf eigene Kosten zu versorgen. Sowohl die Tierarztrechnung als auch alle notwendigen Kosten für Pflege und Futter müssen von den Haltern ersetzt werden. Versuchen Sie erneut eine schriftliche Vereinbarung mit den Haltern zu erwirken, in der das Eigentum an dem Hund übertragen wird. Die Tierarztpraxis sollte die Eigentümer erneut anschreiben, alle bisher entstandenen Kosten auflisten, wobei Sie für Pflege und Futter eine Pauschale von 8,00 € ansetzen können und weisen daraufhin, dass sich die Summe mit jedem Tag um eben diesen Betrag erhöht. Fordern Sie die Zahlung des zu Stande gekommen Betrages und fordern Sie die Abholung des Hundes gegen Bezahlung der Summe innerhalb einer Woche alternativ die Zusendung der Abtretungserklärung und Überweisung des Betrages. Drohen Sie an, den Hund nach Fristablauf in ein Tierheim zu geben. Sollten die Halter sich daraufhin auch nicht melden, sollten Sie vor weiteren Schritten die Rechtslage anwaltlich prüfen lassen, da verbindlich geprüft werden muss, wer welchen Kosten geltend machen kann, also ob die Tierarztpraxis allein Anspruchsinhaber ist oder ob diese nur die Tierarztkosten und Sie die Ihnen entstandenen Pflegekosten ersetzt verlangen können. Hierfür muss jedoch die bisherige Korrespondenz eingesehen werden sowie der gesamte Sachverhalt bekannt sein.

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