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Mietrecht & Hundehaltung

von Denise W.

Ich bin im Januar 2013 umgezogen. Meine Oma ist an Krebs erkrankt, sie kann seit dem ihre Tiere nicht mehr halten. Ich hab die 2 genommen. Habe den Nachbarn nebenan bescheid gegeben, dass sie zur Pflege da sind vorerst. Im März entschied sich dann, sie bleiben! Ich habe sie trotzdessen ab Januar auf mich angemeldet. Im November 2012 wurde in d. Selbstauskunft (Mietvertrag) nur eingetr., dass ich 2 Katzen besitze,da es nicht annähernd abzusehen war! Im Februar 2013 kam der Vermiter wegen erheblicher Mängel der Wohnung. (Bereits vor dem Einzug) Darauf hin wurden wir angesprochen wie lange diese noch bleiben. Damit war das Thema geklärt. April 2013 kam ein Brief, dass meine Hunde erheblich stören,abgeschafft werden müssten binnen 14 Tagen. Sonst fristl. Kündigung, Schadensersatz (4 Jahres Mindestmietdauer)& Zwangsmäßig wegnahme der Tiere. Außerdem, verstoße ich durch die Selbstauskunft in der die Hunde nicht stehen gegen den Mietvertrag! Begründung: Hunde Bellen & stören damit erheblich! Wahrheit: geben NUR laut wenn Jemand klingelt, ca. 1x /Woche. Es besteht keine Belästigung. Keine Lärmprotokolle oder div. Beschwerden, persönlich war NIE Jemand da, weder Polizei noch Ordnungsamt etc. Im Vertrag steht: "Hunde sowie- Katzenhaltung kann NUR untersagt werden, wenn diese eine Belästigung darstellt! Es entscheidet sich in diesem 6 Partein Haus nach dem Mehrheitsprinzip. (?) Anzeige wurde erstattet wegen Verleumdung gegen die Vermietung. Die Übermieter Diskiriminieren uns, verunreinigen den Hausflur, schmeißen Fußmatten & Müll vor unsere Haustür. Verunreinigen Mülltonnen, rufen bei der Verwaltung an um sich über diese Dinge zu beschweren. Dieses Paar HUNDEHASSER sind. Wie kann ich nun weiter fortfahren? Mit freundlichen Grüßen, Denise

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da in Ihrem Mietvertrag die Hunde-und Katzenhaltung offenbar grundsätzlich erlaubt ist und nur bei einer Belästigung untersagt werden kann, dürfen Sie die beiden Hunde grundsätzlich in Ihrer Wohnung halten. Wenn Sie bei Abgabe der Selbstauskunft die beiden Hunde weder bereits zur Pflege hatten, noch von der Übernahme wußten, haben Sie eine wahrheitsgemäße Erklärung abgegeben und können damit nicht gegen den Mietvertrag verstoßen. Der Vermieter kann Ihnen jedoch nachträglich die Genehmigung zur Hundehaltung verbieten, wenn eine Belästigung der Nachbarn stattfindet, z.B. aufgrund Lärm- oder Geruchsbelästigung. Sollte dies richtig sein (dies müsste der Vermieter im Streitfall beweisen können) darf der Vermieter die Abschaffung der Hunde fordern und bei Nichteinhaltung den Mietvertrag kündigen. Aus welchem Grunde er jedoch 4 Jahresmieten einfordern möchte, ist mir nicht ersichtlich. Auch die zwangsweise Wegnahme der Tiere kann er nicht so ohnes Weiteres durchsetzen, da es sich dabei um Ihr bzw. um das Eigentum Ihrer Oma handelt und für ihn mithin fremde Tiere sind. Da Sie jedoch von einer Strafanzeige gegen den Vermieter, erheblicher Mängel der Wohnung und Ärgern mit den Nachbarn schreiben, gehe ich davon aus, dass die Hundehaltung allein nicht das Problem ist sondern nur ein Teil eines größeren Streits. Sie sollten sich daher an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Mietrecht wenden um Ihre Rechte umfassend prüfen zu lassen.

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