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Hundehaltung

von Stefanie F.

Hallo Frau Fries, wir haben hier einen Hundebesitzer der seinen Hund regelmäßig beim Spaziergang schlägt und tritt. Der Hund ist abgemagert und läuft nur mit eingezogen Rute durch die Gegend. Regelmäßig hat der Besitzer eine Bierflasche dabei und regelmäßig alkoholisiert noch dazu lässt er den süßen meist von der Leine , wenn wir ihn dann ansprechen er solle bitte den Hund an die Leine nehmen wird er beleidigend und aggressiv. Bei einem letzten Vorfall hat ihm eine junge Dame den Hund sogar einfach weggenommen und er wurde gegenüber der Frau auch handgreiflich. Der Hund hat Erbrochen und gleichzeitig Kot abgegeben, da der Besitzer ihn in die Seite getreten hat. Daraufhin nahm die Frau den Hund und brachte ihn zur Polizeiwache, da ich das ganze bestätigen konnte habe ich auch eine Aussage gemacht und die sagten das er erstmal ins Tierheim kommt und dann werden sie eine Anzeige schreiben gegen den Verstoß des Tierschutzgesetz. Und jetzt kommt der Knaller ich habe ihn 2 Wochen später wieder in der gleichen Situation mit dem Hund gesehen. Bierflasche in der Hand, alkoholisiert und wieder ohne Leine. Ich habe daraufhin die Polizei angerufen und die meinten da er nicht in der Situation den Hund misshandelt kommen die nicht raus und wegen der Leine sollen wir uns an das Ordnungsamt wenden. Doch ich habe weder ein Name noch eine Anschrift. Was kann man denn dagegen tun damit der Hund zu einer Familie kommt wo es ihm besser geht ? Kann man da nix tun ...??? Mache mir echt Sorgen um den kleinen Hund der sieht echt nicht gut aus , ich kann nicht verstehen das er den Hund wiederbekommen hat. Mit freundlichen Grüßen Stefanie

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich begrüße Ihren Mut und den der anderen Dame nicht wegzuschauen, sondern dem Hund zu helfen. Zuständig für die Überprüfung der Tierhaltung ist das jeweilige Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Veterinäramt. Das Ordnungsamt kann die Haltungsbedingungen kontrollieren, Auflagen erteilen, die bis hin zu einem lebenslangen Tierhaltungsverbot reichen können. Für Sie als “unbeteiligte“ Bürgerin ist es nicht möglich die Wegnahme des Hundes zu durchzusetzen. Sie können jedoch helfen, indem Sie die Situation im Auge behalten und sich bei weiteren Quälereien umgehend an die Polizei und das Ordnungsamt wenden. Wenden Sie am Besten an das Ordnugsamt schildern dort die Lage und fragen einfach ob Sie noch weitere konkrete Hilfe leisten können. Hier ist meines Erachtens nicht nur der Schutz des Hundes notwendig, sondern auch eine Beschränkung der Hundehaltung o.ä., da er den nächsten Hund wahrscheinlich ebenso behandeln wird.

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