zurück zur Übersicht Nachbar will Kater ins Tierheim abgeben 31.05.2013 von Beate G. Sehr geehrte Frau Fries, wir wohnen seit Jahren in einer ruhigen und netten Mehrfamilienhaussiedlung. Ich empfand es als gute Idee unsere im Erdgeschoss wohnenden Nachbarn zu informieren, dass nun eine neuer Kater in der Nachbarschaft rumläuft und bei evtl. Beschädigungen man gerne auf mich zukommen kann da ich versichert bin. Ich hab nun das Gefühl, dass die persönliche Ansprache nur dazu geführt hat, uns und unseren Kater nun als Problem für alles zu sehen, da man einen Ansprechpartner hat. In unserer Nachbarschaft leben mehrere freilaufende Katzen (ca 5-7 Stück) dessen Besitzer keine persönliche Ansprache gemacht haben, sondern Ihre Tiere einfach so raus lassen. Unser freilaufender Kater hat gestern mittag einen Vogel gefangen. Einen Nachbarn aus der 1.Etage hat das so gestört, dass er bei mir sturm geklingelt hat und im Treppenhaus um sich schrie. " Das geht so nicht. Das Tier müssen Sie einsperren oder an die Leine geben. Er tue dem Tier nichts, ABER WENN ER UNSEREN KATER NOCHMAL MIT EINEM VOGEL IM MAUL ERWISCHT, PACKT ER SICH IHN UND STECKT IHN INS TIERHEIM." Darauf hin ist er wieder raus und hat draussen so gebrüllt, dass alle Nachbarn rausgekommen sind und es eine Hetzjagd auf meinen Kater mit Stöcken und Steinen gegeben hat. Dies alles war mir sehr unangenehm. Ich habe meinen Kater nach Hause genommen und habe ihm ein Glöckchen angezogen. Kann der Nachbar meinen Kater wirklich eigenmächtig ins Tierheim stecken? Ich habe Angst, dass man es nun auf Ihn abgesehen hat, kann ihn aber nicht zuhause einsperren da er von klein an ein Freigänger ist. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Unabhängig davon, ob Ihr Nachbar Ihnen Ihren Kater, also Ihr Eigentum, eigenmächtig entziehen darf, so kann er rein faktisch Ihren Kater einfangen und tatsächlich ins Tierheim bringen, das Ihnen Ihren Kater selbstverständlich wieder herausgeben muss. Allerdings müssen Sie dafür Ihr Eigentum nachweisen können, was schon in einigen Fällen zu Problemen geführt hat. Sie sollten daher vorsorglich die Kölner Tierheim informieren und bitten Sie umgehend anzurufen, sollte er den Kater tatsächlich einfangen und dorthin bringen. Sollte er Ihren Kater verletzten würde er sich wegen Sachbeschädigung und Tierquälerei strafbar machen und müsste Ihnen zudem Schadensersatz für die mögliche Behandlungskosten leisten. Schreiben Sie den Nachbarn an und fordern ihn schriftlich auf, es zu unterlassen in jedweder Form auf Ihre Katze einzuwirken. Informieren Sie ihn über die möglichen Folgen und stellen eine Strafanzeige in Aussicht, falls Ihrer Katze etwas passieren sollte. Da sich aus solchen Situationen leider nicht selten ein Nachbarschafsstreit entwickelt, sollten Sie jedoch möglichst versuchen, die Lage mit Ihrem Nachbarn sachlich und einvernehmlich zu klären.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Unabhängig davon, ob Ihr Nachbar Ihnen Ihren Kater, also Ihr Eigentum, eigenmächtig entziehen darf, so kann er rein faktisch Ihren Kater einfangen und tatsächlich ins Tierheim bringen, das Ihnen Ihren Kater selbstverständlich wieder herausgeben muss. Allerdings müssen Sie dafür Ihr Eigentum nachweisen können, was schon in einigen Fällen zu Problemen geführt hat. Sie sollten daher vorsorglich die Kölner Tierheim informieren und bitten Sie umgehend anzurufen, sollte er den Kater tatsächlich einfangen und dorthin bringen. Sollte er Ihren Kater verletzten würde er sich wegen Sachbeschädigung und Tierquälerei strafbar machen und müsste Ihnen zudem Schadensersatz für die mögliche Behandlungskosten leisten. Schreiben Sie den Nachbarn an und fordern ihn schriftlich auf, es zu unterlassen in jedweder Form auf Ihre Katze einzuwirken. Informieren Sie ihn über die möglichen Folgen und stellen eine Strafanzeige in Aussicht, falls Ihrer Katze etwas passieren sollte. Da sich aus solchen Situationen leider nicht selten ein Nachbarschafsstreit entwickelt, sollten Sie jedoch möglichst versuchen, die Lage mit Ihrem Nachbarn sachlich und einvernehmlich zu klären.