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Reha-Aufenthalt

von Simone P.

Hallo, ich habe eine 8 Jährige Labrador Hündin. Vor knapp 7 Jahren verstarb mein erster Mann, an Lungenkrebs mit dem ich diese Hündin angescahfft habe. Dieses Tier hat alles, angefangen von der Krankheit meines Mannes bis hin zum Tod und Trauerbeweldingung alles mit mir durchgemacht und war immer bei mir. Nun hatte ich im Jan.12 einen kleinen Arbeitsunfall und soll jetzt in die Reha nach Koblenz gehen, was ca. 25 km von zuhause entfenrt liegt, und man will mich zwingen meinen Hund dafür abzugeben. Ich würde die Reha gerne ambulant machen damit ich am Abend mich um meinen Hund kümmern kann. Abgesehen davon das ich niemanden habe dem ich den Hund anvertrauen würde, kann ich mir eine Hundepension nicht leisten. Ich weiß mir keinen Rat mehr und wende mich daher an sie ob sie mir einen Rat geben können das ich mich nicht von meinem Hund trennen muß. Mir wurde sogar gesagt ich müsse meinen Hund abgeben oder einschläfern lassen. Ich schlafe keine Nacht mehr und bin mit den Nerven am ende. Es währe nett wenn sie mir irgendwie helfen könnten. Vielen Dank im voraus Simone P. und Jody

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich kann gut verstehen, dass Sie an Ihrer Hündin hängen und daher eine ambulante Therapie bevorzugen. Sie schreiben, dass Sie gezwungen würden, die Hündin abzugeben. Da nur eine Behörde bzw. ein Gericht über die Entziehung eines Hundes entscheiden bzw. ein Haltungsverbot erlassen kann, wäre wichtig zu erfahren, wer genau Sie dazu zwingen möchte Ihre Hündin abzugeben bzw. sogar einschläfern zu lassen und mit welcher konkreten Begründung. Gibt es bereits entsprechende Schreiben, müssten diese auch eingesehen werden. Da Sie schreiben, sich eine Hundepension nicht leisten zu können, versuchen Sie z.B. über den örtlichen Tierschutzverein eine Pflegestelle für die Hündin für diesen Zeitraum zu finden. Um hier aber nicht in das nächste Problem zu schliddern und um Missverständnisse zu vermeiden, stellen Sie direkt klar, dass Sie die Hündin nicht dem Tierheim zur Vermittlung übereigenen, sondern dass es sich lediglich um eine zeitweise Pflege handelt und Sie Hündin wieder abholen. Hinsichtlich der entstehenden Kosten könnten Sie versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren oder anbieten, im Vorraus bereits das erforderliche Futter bereitzustellen. Zur Sicherheit sollten Sie alles vereinbarte auch schriftlich festhalten. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vor Ort um die Einzelheiten und die Rechtslage prüfen und sich ausführlich beraten zu lassen.

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