zurück zur Übersicht

Wer ist der richtige Tierhalter

von Kathrin E.

Hallo Frau Fries. Wir haben seit Sep.2015 einen Kater geschenkt bekommen. ArbeitsKollegin.Mr Elly ist kastrierte und geimpft aber nicht geChipt.freigänger.Nachbarin hat in zugefüttert und fras bei uns fast nix.Haben es im Frühjahr dieses Jahr klären können das es unser Kater it.sie fragte mich ob der Kater trotzdem zu ihr kommen könnte mehr Füttert und in ihre Wohnung lässt! Darauf hin ist es besser geworde.eshielt nicht lange an.schleichend Entfremdete sich derKater.J etzt war er fast 3 Wochen weg.jeden 2 -3Tag bei einen anderen Nachbarin erkundigt ob sie unseren Kater gesehen hat.sie bestätigte es mit ja und so ging es mir besser.bis Samstag mir Ohren gekommen das die Frau die meine Kater zufressen gibt einen Kratzbaum hat.sie bestät der Kater kratz an der Tür da gibt sie den Kater natürlich was zu fressen. ich ermahnte sie soll endlich aufhören ihn zu füttern und in ihre Wohnung lassen. Darauf hin bin ich gegangen und wir haben ihn im freien Gelände eingefangen.bin am Montag 10.6 zum Tierarzt um den Kater endlich Chipen zulassen denn das ging mir mit der Nachbarin Zuweit. Und wir musste beim Tierarzt feststellen das der Kater von jemand fremden geChipt wurde und bei Tasso angemeldet hat. Wollte dann natürlich wissen wer das war und rief bei Tasso an doch die dürfen an Privatpersonen aus Datenschutz keine Daten freigegeben werden ist ja verständlich.darauf hin bin ich zur Polizei gegangen.doch der Polizist könnte mir nicht helfener meinte der Katzen gehöre dem der geChipt hat. Und ich werde wohl nie erfahren wer das war.denn ich wäre ja in der beweisPflicht. Ist das wirklich so? Weil das wäre ja wirklich schlimm. Jetzt kommt noch dazu das unser Kater ausgerechnet bei Tür aufmachen rausgefetzt ist.war ja seit Samstag bei uns zuhause. Habe Angst das er jetzt nicht mehr zu uns kommt und die Nachbarin wider mit füttern und Wohnung lassen anfängt. Was könnte ich da dagegen tun?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die Aussage der Polizei, dass demjenigen die Katze gehört, der sie hat chipen lassen ist falsch. Gerade Ihr geschilderter Fall zeigt, dass dies (allein) kein verbindlicher Eigentumsnachweis sein kann, da sonst sich sonst jeder des Katers bemächtigen könnte und Ihnen so rechtlich Ihr Eigentum entziehen würde, ohne dass Sie davon wissen. Die Polizei hat insoweit recht, dass Sie Ihnen nicht helfen kann, den Kater zurückzuholen, da dies eine zivilrechtliche Streitigkeit für dessen Klärung die Polizei nicht zuständig ist. Sie sollten dennoch schriftlich eine Strafanzeige erstatten und dies nicht zur Polizei sondern an die zuständige Staatsanwaltschaft Nürnberg schicken. Im Zuge eines Ermittlungsverfahrens kann die Polizei dann die Daten des registrierten Halters bei TASSO erfragen. Über einen Rechtsanwalt könnten Sie Akteneinsicht beantragen und so diese Daten erfahren. Ihre Nachbarin sollten Sie ebenfalls schriftlich auffordern, ab sofort jegliche Einwirkungen auf Ihren Kater – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Wird dieses Verbot weiterhin missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den konkreten Erfolgsaussichten und den etwaigen Kosten eines solchen Gerichtsverfahrens sollten Sie sich jedoch vorab anwaltlich beraten lassen.

763.072 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung