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Darf der Nachbar meinen Hund schlagen?

von Corinna L.

Hallo Frau Fries, ich hatte eben einen Streit mit einem neu in unserem Wohngebiet zugezogenen Nachbarn. Dieser Nachbar wohnt im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses mit einem nicht eingezäunten Grundstück zur Miete. Da dieser Nachbar erst seit kurzem hier wohnt, wusste ich nicht, dass er zwei Katzen hat, diese dürfen anscheinend in der gesamten Nachbarschaft herumlaufen. Es dämmerte, ich hatte meinen Hund zugegebenermaßen nicht an der Leine, da ich nicht wusste, dass neuerdigs Katzn frei herumlaufen. Die schwarze Katze des Nachbarn auf dem nicht eingezäunten Grundstück habe ich nicht gesehen und mein Hund (English Cocker Spaniel) wollte zu ihr. Der Nachbar (den ich zuvor noch nie gesehen habe), hat mich gleich mit den Worten begrüßt: "betritt Ihr Hund noch einmal mein Gruntück, dreh ich ihm den Hals um und mach ihn kalt. Wenn er sich auf meinem Grundstück befindet, darf ich mit dem Hund machen, was ich will". Ich habe versucht, mit ihm vernünftig zu reden, aber das ist bei diesem Menschen anscheinend nicht möglich. Ich bin sehr erschrocken über diese Art und Weise und diese Androhung. Meine Frage: darf der Nachbar(also ein Fremder) tatsächlich meinen Hund verletzen, so wie er es angedroht hat, sobald mein Hund sein Grundstück betritt? Darf er seine Katze im Gegenzug tatsächlich frei herumstreunen? Auch außerhalb seines Grundstücks? Vielen lieben Dank für die Antwort!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Selbstverständlich darf Ihr Nachbar Ihren Hund weder verletzen noch töten, wenn er dessen Grundstück betritt. In § 1 Tierschutzgesetz heißt es: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Das Betreten eines Grundstücks ist kein solcher vernünftiger Grund. Verstöße hiergegen können gemäß § 17 oder § 18 Tierschutzgesetz geahndet werden. Ich gehe aber davon aus, dass er Ihnen nur Angst machen wollte und diese Drohung nicht ernst gemeint hat. Da es kein gesetzliches Verbot gibt, Katzen Freigang zu gewähren, darf er seine Katze auch außerhalb seines Grundstücks laufen lassen. Auch wenn das erste Gespräch so negativ verlief, suchen Sie in einer ruhigen Situation nochmals das Gespräch um einen möglichen Nachbarschaftsstreit zu vermeiden.

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