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entführter Kater

von Kai-Uwe G.

Sehr geehrte Frau Fries, unser vor einigen Wochen entlaufener Kater wurde bis vor einigen Tagen immer wieder regelmäßig in der Nachbarschaft gesehen und gefüttert. Unsere Versuche ihn einzufangen blieben erfolglos. Beobachtungen eines Nachbarn deuten daraufhin, das eine bestimmte Person den Kater gefangen und bereits an ihren neuen Wohnort (mehr als 200 km entfernt) verbracht hat. Zu den Indizien zählen "hantieren mit Transportbox", "Äußerungen über Fangstrategien", und auch begehrliche Äußerungen uns gegenüber "was für ein schönes Tier...". Die Tat selbst ist nicht beobachtet worden, jedoch fallen Verschwinden des Tieres und der Person zusammen. Wie ist hier am klügsten vorzugehen, so daß der evtl. Dieb nicht vorgewarnt wird?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wie Sie bereits richtig schreiben, liegen hier leider keine Beweise sondern nur Indizien vor. Auch kennen Sie diese nur von der Erzählung des Nachbarn. Wenn Sie den Namen und die Adresse der Person kennen, die Ihren Kater eingefangen haben könnten, könnten Sie diese theoretisch schriftlich auffordern, Ihren Kater, sprich Ihr Eigentum unverzüglich herauszugeben. Sollte die Herausgabe jedoch verweigert werden, könnten Sie zwar theoretisch eine Herausgabeklage bei dem Amtsgericht am Wohnort der Person erheben, allerdings ist dies sehr riskant, da diese Person wahrscheinlich bestreiten wird den Kater zu haben und Sie dann u.a. beweisen müssen, dass diese Person im Besitz Ihres Katers ist. Um zu beurteilen, ob ein Herausgabeschreiben daher überhaupt sinnvoll ist, muss der gesamte Sachverhalt bekannt sein, ob der Nachbar als Zeuge zur Verfügung stünde und was genau er überhaupt bezeugen könnte. Daher sollten Sie sich ausführlich vor Ort anwaltlich beraten lassen und abwägen ob überhaupt Erfolgsaussichten bestehen. Im Übrigen könnten Sie eine Strafanzeige erstatten, wobei auch hier wichtig ist, Ihre Vermutungen zu schildern und als solche zu kennzeichnen. Ob diese Vermutungen ausreichen um Ermittlungsverfahren einzuleiten, lässt sich nur sehr schlecht beurteilen.

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