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Pflegestelle will Pflegehund behalten aber nicht die TSG zahlen !!

von Ulrike W.

Hallo, wir sind ein kleiner, junger Verein, der bei Euch auch registriert ist und auch Shelta fleissig nutzt. Nun haben wir ein Problem und ich hoffe, dass Sie uns helfen können. Vor unserer Vereinsgründung im September oder Oktober vergangenen Jahres wurde die kastrierte Hündin Koukla in eine Pflegestelle in Nassau mit PS-Vertrag übergeben. Da war noch die Person involviert, die früher mit unserer Ute auf Kalymnos zusammengearbeitet hat. Nun hat die Pflegestelle zu dem Zeitpunkt, wo sich herauskristallisierte, dass sich ein Verein zusammenschließt und die Vermittlungsperson nicht mehr mit Ute zusammenarbeitet, sich zur endgültigen Übernahme von Koukla entschieden. Hat aber auch direkt gesagt, dass er die TSG erst zahlt, wenn der Verein "so richtig" gegründet ist. Nachdem alle Formalitäten der Vereinsgründung abgeschlossen waren, habe ich ihm einen TS-Vertrag in 2-facher Ausfertigung per Post zukommen lassen. Bereits von mir unterschrieben, mit der Bitte, ein Exemplar mir unterschrieben zurückzusenden und auch die TSG zu überweisen. Da ist mittlerweile ca. 5 Wochen her. Nun habe ich bereits 3 Mal angerufen und sowohl den Vertrag als auch die TSG angemahnt. Das letzte Mal am Mittwoch, 12.6. Nun hatte ich heute ein Schreiben in der Post, das ich Ihnen ja leider so nicht weiterleiten kann. Kurzum: er möchte den Eigentumsnachweis !!Zitat: Die Forumulieren, das Tier stamme aus einer "Tierrettung aus dem Ausland" enthält keine auch nur ansatzweise nachvollziehbare Klärung der wahren Eigentümersituation! Was haben wir noch für eine Chance ? Ute hat ihn angerufen und ihm gesagt, dass nicht wir in der Beweispflicht sind (sämtliche Unterlagen von Untersuchungen, Impfungen und der Kastration liegen noch bei der TÄ auf Kalymnos), sondern er beweisen muss, dass der Hund tatsächlich ihm gehört und er die TSG bezahlt hätte. Daraufhin wurde noch von seiner Seite aus diskutiert, dass die TSG viel zu hoch sei und absolut unüblich (300 Euro für eine kastrierte, gechipte und geimpfte Hündin mit Flug aus Griechenland !!) und er eventuell 100 Euro zahlen würde. Der Herr ist Dipl.-Ingenieur !!!!! Das Gespräch wurde dann auch von ihm durch Auflegen beendet. Wir sind etwas ratlos, überlegen natürlich Koukla dort rauszuholen nach "Kündigung" des Pflegevertrages. Es wäre schön, wenn Sie uns einen Tipp geben könnten, wie wir uns nun verhalten können.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ist Ihr Fall nicht so einfach zu beantworten, da unter anderem eine Prüfung der Eigentumslage notwendig ist, um dann zu klären wer welche Ansprüche hat (Anspruch auf Rückgabe des Hundes oder Anspruch auf Zahlung der Tierschutzgebühr). Bei der Prüfung der Eigentumsverhältnisse handelt es sich um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet, die nur mit Kenntnis aller Einzelheiten vorgenommen werden kann. Der Pflegestellenvertrag muss eingesehen und geprüft werden, was dort zur Rückholung bzw. zur Beendigung/Kündigung des Pflegevertrages geregelt ist. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Prüfung, ob der neu gegründete Verein den Pflegevertrag überhaupt kündigen kann (da er zum Zeitpunkt des Vertrages noch nicht gegründet war, kann er den Vertrag nicht geschlossen haben) und ob der Verein überhaupt berechtigt ist, einen Tierschutzvertrag über die Hündin abzuschließen. Da Sie von einer Vermittlungsperson sprechen, mit der nicht mehr zusammengearbeitet wird und der Tatsache, dass niemandem von Ihnen die Papiere der Hündin vorliegen, hat der Besitzer daher insofern nicht Unrecht, dass die Eigentumslage weder nachvollziehbar noch geklärt ist. Der Herr, bei dem Hündin lebt, ist unproblematisch der Besitzer der Hündin. Wer jedoch Eigentümer der Hündin ist, lässt sich an dieser Stelle nicht bewerten. Hinzu kommt, dass für den Besitzer zunächst die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB spricht und derjenige, die Hündin zurückfordert diese Vermutung widerlegen muss, was in der Praxis sehr schwierig ist. Ob diese allein durch den geschlossenen Pflegestellenvertrag möglich ist, müsste ebenfalls überprüft werden. Sie sollten sich daher ausführlich anwaltlich beraten lassen.

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