zurück zur Übersicht Trennung wem gehört der Hund 19.06.2013 von Isabell M. Hallo, zwar geht es um folgendes Problem: Meine bekannten haben sich getrennt nach 7 Jahren Beziehung. Seit 2010 hatten sie zusammen einen Chihuahua. Nun hat er den Hund behalten weil er ihn nicht aus der gewohnten Umgebung reißen will. Er hat einen Garten und wohnt auch auf dem Land. Ein Kaufvertrag liegt nicht vor. Dennoch will die ex Partnerin den Hund haben. Will jetzt auch zum Anwalt. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Vielen dank für eine Antwort. LG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Entscheidend für die Beantwortung Ihrer Frage ist zunächst ob und ggf. wer von den Beiden Alleineigentümer geworden ist oder ob die Beiden Miteigentümer des Hundes sind. Weiterhin ist wichtig zu wissen wie es dazu kam, dass der Hund bei Ihrem Bekannten lebt (hat Ihre Bekannte den Hund z.B. freiwillig dort gelassen?) und ob und welche Vereinbarung bei der Trennung über den Hund getroffen wurden. Sollte Ihre Bekannte den Hund notfalls mittels einer Herausgabeklage versuchen zurückzuerhalten, müsste sie ihr Alleineigentum beweisen können. Hinzu kommt die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB, die zu Gunsten Ihres Bekannten sprechen könnte. Das Gericht würde dann zunächst die Eigentumslage klären und wird je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden. Daher ist es ratsam, dass Ihre Bekannte sich zu den Erfolgsaussichten und dem Kostenrisiko anwatlich beraten lassen will.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Entscheidend für die Beantwortung Ihrer Frage ist zunächst ob und ggf. wer von den Beiden Alleineigentümer geworden ist oder ob die Beiden Miteigentümer des Hundes sind. Weiterhin ist wichtig zu wissen wie es dazu kam, dass der Hund bei Ihrem Bekannten lebt (hat Ihre Bekannte den Hund z.B. freiwillig dort gelassen?) und ob und welche Vereinbarung bei der Trennung über den Hund getroffen wurden. Sollte Ihre Bekannte den Hund notfalls mittels einer Herausgabeklage versuchen zurückzuerhalten, müsste sie ihr Alleineigentum beweisen können. Hinzu kommt die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB, die zu Gunsten Ihres Bekannten sprechen könnte. Das Gericht würde dann zunächst die Eigentumslage klären und wird je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden. Daher ist es ratsam, dass Ihre Bekannte sich zu den Erfolgsaussichten und dem Kostenrisiko anwatlich beraten lassen will.