zurück zur Übersicht Hundehaftpflichtversicherung 19.06.2013 von Reinhard H. Guten Tag Frau Fries, bei einem Einkauf habe ich meinen Hund, einen sechs Monate alten Irish Terrier, rund eine halbe Stunde im Beifahrerfußraum des Autos meiner Bekannten angebunden. Die Temperatur lag unter 20 Grad. Nach dem Einkauf stellten wir fest, dass der Hund den Kabelbaum der Elektronik an- und fast durchgekaut hatte. Ist in diesem Fall meine Hundehaftpflichtversicherung für den Schaden zuständig? Für eine Antwort danke ich Ihnen im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Reinhard Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie als Halter gemäß § 833 BGB gesetzlich verpflichtet sind, alle Schäden zu ersetzen, die ihr Tier (bei einem anderen) verursacht und für diese Schäden eine Hundehalterhaftpflicht abgeschlossen werden sollte, sollten Sie den Vorfall bei Ihrer Versicherung melden, um den Schaden regulieren zu lassen. Handelt es sich allerdings um Ihre Lebensgefährtin wird die Versicherung die Regulierung mit Sicherheit ablehnen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie als Halter gemäß § 833 BGB gesetzlich verpflichtet sind, alle Schäden zu ersetzen, die ihr Tier (bei einem anderen) verursacht und für diese Schäden eine Hundehalterhaftpflicht abgeschlossen werden sollte, sollten Sie den Vorfall bei Ihrer Versicherung melden, um den Schaden regulieren zu lassen. Handelt es sich allerdings um Ihre Lebensgefährtin wird die Versicherung die Regulierung mit Sicherheit ablehnen.