zurück zur Übersicht Veterinäramt 20.06.2013 von Birgit B. Kann das Veterinäramt ohne Anzeige durch Dritte kontrollieren? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Veterinäramt ist u.a. zuständig für den Tierschutz und Einhaltung der verschiedenen Gesetze wie z.B. dem Tierschutzgesetz etc. und kann die erforderlichen und geeigneten Maßnahmen anordnen oder durchführen (§ 16 a Satz 1 Tierschutzgesetz: Die zuständige Behörde trifft die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen.). Dürfte die Behörde nur aufgrund einer Anzeige einschreiten, wäre kein effektiver Tierschutz möglich. Ohne den konkreten Inhalt der Akte zu kennen ist schwierig zu bewerten, ob die Kontrolle überhaupt erforderlich war. So wie ich Ihre Schilderung verstanden habe, hat das Veterinäramt erst nach der “Anfrage“ des Ordnungsamtsmitarbeiters eine Überprüfung angeordnet und ist nicht auf Verdacht tätig geworden. Ob der Mitarbeiter tatsächlich nur allgemein nachgefragt hat, ob Sie schon mal auffällig geworden seien oder ob er die Situation nicht doch entsprechend dramatisch geschildert hat, ist fraglich. Dass genau hierzu ein Aktenvermerk des Bauamtsmitarbeiters fehlt und er offensichtlich die Akteneinsicht verhindern wollte, ist bedenklich. Hier könnte eventuell eine Akteneinsicht beim Veterinäramt weitere Hintergründe liefern. Lassen Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt beraten, ob dies in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist und/oder ob Sie eine Strafanzeige erstatten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Veterinäramt ist u.a. zuständig für den Tierschutz und Einhaltung der verschiedenen Gesetze wie z.B. dem Tierschutzgesetz etc. und kann die erforderlichen und geeigneten Maßnahmen anordnen oder durchführen (§ 16 a Satz 1 Tierschutzgesetz: Die zuständige Behörde trifft die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen.). Dürfte die Behörde nur aufgrund einer Anzeige einschreiten, wäre kein effektiver Tierschutz möglich. Ohne den konkreten Inhalt der Akte zu kennen ist schwierig zu bewerten, ob die Kontrolle überhaupt erforderlich war. So wie ich Ihre Schilderung verstanden habe, hat das Veterinäramt erst nach der “Anfrage“ des Ordnungsamtsmitarbeiters eine Überprüfung angeordnet und ist nicht auf Verdacht tätig geworden. Ob der Mitarbeiter tatsächlich nur allgemein nachgefragt hat, ob Sie schon mal auffällig geworden seien oder ob er die Situation nicht doch entsprechend dramatisch geschildert hat, ist fraglich. Dass genau hierzu ein Aktenvermerk des Bauamtsmitarbeiters fehlt und er offensichtlich die Akteneinsicht verhindern wollte, ist bedenklich. Hier könnte eventuell eine Akteneinsicht beim Veterinäramt weitere Hintergründe liefern. Lassen Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt beraten, ob dies in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist und/oder ob Sie eine Strafanzeige erstatten.