zurück zur Übersicht hund entlaufen, wann melde ich versicherung und steuer ab 23.06.2013 von chrisc s. hallo, meine hündin, knapp 11 jahre ist nun seit über 2 wochen verschwunden, nahe dem wohnort. tierheime, tasso, polizei sind informiert. sie ist gechippt und bei tasso registriert. ebenso sind zahlreiche suchplakate verteilt worden, langsam schwindet bei uns die hoffnung sie wieder zu bekommen und all die organisatorischen fragen kommen auf. auch wenn sie nicht bei uns lebt bleibt sie unsere hündin und ich hafte für schäden die sie verursacht. wie lange halte ich nun den versicherungsschutz aufrecht? wie kann ich sie von der steuer abmelden, laut der hier geltenden hundesteuersatzung brauche ich eine bescheinigung des tierarztes über ihr ableben oder aber einen nachweis des verkaufes.........klar habe ich beides nicht. danke für die beantwortung Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider gibt es keinen festen Zeitraum, nachdem man als Halter eines vermissten Tieres nicht mehr für die durch das Tier verursachten Schäden aufkommen muss. Die Pflicht zur Haftung endet bei verschwundenen Hunden und Katzen erst “wenn deren Rückkehr nicht mehr wahrscheinlich ist“. Wann das im Einzelfall ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, da eine Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles notwendig ist. Eine bestehende Tierhalterhaftpflicht sollte daher nicht vorschnell gekündigt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung und dem Steueramt, wie solche Fälle gehandhabt werden. Ich wünsche Ihnen, dass ihre Hündin bald gefunden wird.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider gibt es keinen festen Zeitraum, nachdem man als Halter eines vermissten Tieres nicht mehr für die durch das Tier verursachten Schäden aufkommen muss. Die Pflicht zur Haftung endet bei verschwundenen Hunden und Katzen erst “wenn deren Rückkehr nicht mehr wahrscheinlich ist“. Wann das im Einzelfall ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, da eine Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles notwendig ist. Eine bestehende Tierhalterhaftpflicht sollte daher nicht vorschnell gekündigt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung und dem Steueramt, wie solche Fälle gehandhabt werden. Ich wünsche Ihnen, dass ihre Hündin bald gefunden wird.