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Bezahlung im Tierheim

von Yvonne B.

mein kleiner kater ist am 06.07.12 verschwunden ca.12 Wochen alt wir suchten ihn überall und fragten uns im Dorf durch .. nix 3 Wochen später erfuhr ich das er im Tierheim ist ich bin hin und er war es... die sagten sie bekommen 200 euro von uns 50 euro tieratzt kosten und rest Unterkunft + Verpflegung... wenn man eine katze im alter wie diese erwirbt bekommt man sie für 60 und einen Gutschein im wert von 30 euro zum kastrieren dazu.. ich habe meine katze nicht ausgesetz und wollte sie unbedingt wieder haben..sie wäre von jemanden in der Handtasche weggebraucht wurden und ist dann aus tasche gesprungen.. wir müssten das Geld bez. sonst treibt die Stadt es ein und wir müssten das Tier auch holen sonst bekommen wir eine anzeige. wie kann es aber sein das wenn wir nicht schuld sind soviel Geld zu bezahlen besteht nicht die Möglichkeit das ich die tierartztkosten nur bezahle und endlich meinen kleinen kater wieder bekomme. LG Yvonne

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich fasse zunächst kurz zusammen. Ihr Kater ist fast auf den Tag genau vor einem Jahr entlaufen und Sie haben drei Wochen später, also Ende August 2012 eine Rechnung über 200,00 EUR erhalten, diese jedoch noch nicht bezahlt und den Kater daher nicht abholen können. Leider schreiben Sie nicht, was in der Zwischenzeit passiert ist. Ich gehe davon aus, dass der Kater als Fundtier in das Tierheim gebracht wurde, so dass die Fundregeln des BGB einschlägig sind. Den Status “Fundtier“ erhält ein Tier sobald ein Finder seine Fundmeldung bei der zuständigen Stelle, also z.B. dem Fundbüro oder dem Tierheim macht. Als Eigentümer/Halter haben Sie dem Tierheim die für die vorübergehende Pflege und notwendige medizinische Versorgung Ihrer Katze entstandenen Kosten zu ersetzen. In der Regel werden für eine Katze als Pflegesatz zwischen 7,00 und 9,00 Euro von Tierheimen angesetzt, so dass bei dem dreiwöchigen Aufenthalt der Betrag rechenerisch nachvollziehbar ist. Da die Stadt bzw. die Gemeinde gesetzlich für Fundtiere zuständig ist, kann die Stadt die Gebühren per Bescheid geltend machen. Wenn Sie also seit einem Jahr nichts weiter unternommen haben, ist zwischenzeitlich ein enormer Betrag angewachsen. Ich gehe davon aus, dass das Tierheim nicht einfach abgewartet hat, ob Sie irgendwann bezahlen und den Kater abholen kommen und Sie zwischenzeitlich entweder von dem Tierheim oder der Stadt angeschrieben wurden. Sofern solche Schreiben vorhanden sind, müssten diese und Ihre Antworten zunächst eingesehen werden, um zu prüfen was genau gefordert wurde, welche Maßnahmen bei Nichtzahlung angedroht wurden und ob Rechtsmittelfristen liefen bzw. schon abgelaufen sind, etc. Letztlich ausschlaggebend ist auch die Frage, ob der Kater überhaupt noch in dem Tierheim ist oder nicht bereits vermittelt wurde. Wenden Sie sich daher zur weiteren Prüfung bei Bedarf an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vor Ort.

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