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Als Vermieterpfand entnommene Perserkatzen

von Kerstin K.

Guten Tag, ich wohne in Hessen, meine ältere Tochter in Sachsen-Anhalt. meine beiden Perserkatzen Cora vom Selketal, geb. am 25.09.1999 und Romio von Silver Angels, geboren am 23.05.2005, beide kastriert waren bei meiner Tochter in Hettstedt, Sachsen Anhalt für ein paar Monate zur Pflege. Als ich sie wie vereinbart am 03. Juli 2013 dort wieder abholen wollte, hat meine Tochter mit gebeichtet, dass der Verwalter aus Mansfeld in Sachsen-Anhalt im Auftrag des Vermieters aus Koblenz in die Wohnung eingebrochen ist, das Schloss gewechselt hat und als Vermieterpfand meine Katzen mitgenommen hat. Seit ich davon Kenntnis habe, versuche ich meine Katzen zurück zu bekommen. Es gab eine richterliche Anhörung, bei der es zwar hieß, die Katzen seien heraus zu geben, aber da der Vermieter gesagt hat, er hätte keine Katzen, ist nihts passiert. Ich habe am 3.Juli 2013 die Polizei zu Hilfe gerufen, da es sich bei Diebstahl ja um eine STrafsache handelt, auch die Polizisten haben mir nicht geholfen, weil sie meinten, es könnte ja sein, dass die Katzen dem Vermieterpfandrecht unterliegen. Ich kann mittels Kaufvertrag und Impfausweis nachweisen, dass es meine Katzen sind, meine Tochter bestätigt dies auch, trotzdem gibt der Vermieter sie einfach nicht heraus. Ich habe 7 Anwälte in der näheren Umgebung um Hilfe gebeten, keiner will den Fall übernehmen, die einen sagen, zu verzwickt, die nächsten sagen, zu viele Orte involviert, Streitwert zu gering..... Seit 03.Juli versuche ich meine Katzen zurück zu bekommen, der Vermieter schreibt mir, dass die ältere Katze Wasser in der Lunge hätte (sie ist herzkrank und kann soclhen Stress auch schwer aushalten), er würde sie verkaufen oder aussetzen, wenn ich die Mietschulden meiner Tochter nicht begleiche. Erstens habe ich aber nicht soviel Geld, zumal sich der Betrag ständig erhöht und zum anderen möchte ich mich weder erpressen noch nötigen lassen. Eine Tierschützerin aus Luthewrstadt Eisleben war für mich in Mansfeld, beim Verwalter der Wohnung und konnte dort nur in Erfahrung bringen, dass es den Katzen gut geht und sie in Koblenz sind, dort wohnt ja der Vermieter. Dieser behauptet aber, dass er meine Katzen nicht hat, sondern sie am 4.7. in die "Pfandräume" gebracht hat. Meine Tochter räumt seit dem 4.7. die Wohnung mittels einstweiliger Verfügung, dort waren keine Katzen als sie dort ankam. Außerdem hat der Verwalter in Mansfeld ein Herr J., der Tierschützerin vor Ort am 11.07. noch gesagt, dass die Katzen in Koblenz sind. Ich persönlich denke nach wie vor, dass die Katzen sich noch immer in Mansfeld befinden. Ich bin nun auf der Suche nach einem Anwalt, der sich der Angelegenheit annimmt und dafür sorgt, dass man zum einen den Verbleib der Katzen erfährt und dann ganz wichtig, dass wir die Katzen zurück bekommen. Haben Sie einen Rat für uns? Wir wissen nicht mehr weiter und bald sind die Mäuse schon 2 Monate weg... Freundliche Grüße Kerstrin K.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Gemäß § 562 Absatz 1 BGB hat der Vermieter für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. Es erstreckt sich nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen. In Ihrem geschilderten Fall dürfte dieses Vermietpfandrecht daher an den beiden Katzen nicht bestehen, da diese erstens nachweisbar nicht im Eigentum Ihrer Tochter stehen und zweitens nicht der Pfändung unterworfen sind. Dies ergibt sich aus § 811c Absatz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) wonach Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, nicht der Pfändung unterworfen sind. Zwar gibt es hiervon in Einzelfällen eine Ausnahme. § 811 c Absatz 2 ZPO besagt, dass das Vollstreckungsgericht – allerdings nur auf Antrag des Gläubigers - die Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zulässt, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist. Voraussetzung ist also zunächst ein Antrag bei Gericht und dass das Tier einen hohen Wert hat. Einen verbindlichen Eurobetrag nennt das Gesetz nicht, in der Rechtsprechung wird in der Regel ein hoher Wert ab ca. 250,00 EUR angenommen. Selbst wenn Ihre beiden Rassekatzen einen höheren Wert haben sollte, scheitert das Pfandrecht wie bereits gesagt daran, dass Ihre Tochter nicht die Eigentümerin der Katzen ist. Ob das Vorgehen des Vermieters („Einbruch“ und Auswechseln des Schlosses) überhaupt wirksam oder verbotene Eigenmacht war, wäre im Übrigen auch zu prüfen. Da der Vermieter Ihnen geschrieben hat, dass eine Katze krank sei und er sie aussetzen oder verkaufen werde, beinhaltet dies meines Erachtens die Aussage, dass er im Besitz der Katzen ist. Da Sie schreiben, dass es eine richterliche Anhörung gegeben hat, wäre wichtig zu wissen, ob seine Aussage, dass er die Katzen nicht habe, in das Protokoll aufgenommen wurde und in welchem Rahmen diese Anhörung stattgefunden hat, also ob Sie bereits eine einstweilige Verfügung beantragt haben und wie dieses Verfahren beendet wurde. Ob der Vermieter von Ihnen tatsächlich die Begleichung der Mietschulden Ihrer Tochter verlangen kann, hängt davon ab, ebenfalls mit in dem Mietvertrag Ihrer Tochter stehen oder ob Sie eine Bürgschaft übernommen haben. Da es unrealistisch ist, dass ein Fundbüro oder eine Pfandkammer Tiere zur Verwahrung annimmt, ist er wahrscheinlich noch immer im Besitz der beiden Katzen. Um zu prüfen, welche sinnvollen Maßnahmen nun zu ergreifen sind, müssten zunächst alle Umstände und die vorhandenen Dokumente eingesehen werden. Eine konkrete Empfehlung eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin, der/die Ihren Fall übernimmt, kann ich Ihnen leider nicht geben.

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