zurück zur Übersicht Katzenkastration 08.08.2013 von Ute K. Hallo, zu uns kommt regelmäßig ein nicht kastrierter Kater zum Fressen. Anfangs war er ziemlich unterernährt, hatte kein schönes Fell etc. Allerdings war er sichtbar tierärztlich versorgt worden. Da ich nicht genau weiß, ober dieser Kater ein Streuner ist oder doch zu einem Bauernhof in unserer Nähe gehört, kann ich diesen Kater kastrieren lassen? Ich hatte bisher immer rechtliche Bedenken. Vielen Dank für eine Antwort. Freundliche Grüße Ute Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wie Sie bereits richtig im Gefühl haben, wäre die Kastration des fremden Tieres ohne die Erlaubnis des Halters die vorsätzliche strafbare Sachbeschädigung fremden Eigentums. Anders sähe es aus, wenn es eine gesetzliche Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für freilaufende Katzen, wie z.B. in Paderborn, gäbe. Meines Wissens gibt es in Ihrem Wohnort diese Pflicht derzeit nicht, obwohl der Landesbeirat für Tierschutz Baden-Württemberg mit seiner Empfehlung vom 07.05.2013 Städten und Gemeinden empfiehlt, sich dieser Problematik anzunehmen. Da Sie schreiben, dass der Kater sichtbar tierärztlich versorgt wurde, ist zunächst davon auszugehen, dass er nicht herrenlos ist. Wenden Sie sich, wenn vorhanden an den örtlichen Tierschutz- oder Katzenschutzverein (vielleicht ist der Kater bzw. der Halter dort bereits bekannt) oder das zuständige Ordnungsamt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wie Sie bereits richtig im Gefühl haben, wäre die Kastration des fremden Tieres ohne die Erlaubnis des Halters die vorsätzliche strafbare Sachbeschädigung fremden Eigentums. Anders sähe es aus, wenn es eine gesetzliche Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für freilaufende Katzen, wie z.B. in Paderborn, gäbe. Meines Wissens gibt es in Ihrem Wohnort diese Pflicht derzeit nicht, obwohl der Landesbeirat für Tierschutz Baden-Württemberg mit seiner Empfehlung vom 07.05.2013 Städten und Gemeinden empfiehlt, sich dieser Problematik anzunehmen. Da Sie schreiben, dass der Kater sichtbar tierärztlich versorgt wurde, ist zunächst davon auszugehen, dass er nicht herrenlos ist. Wenden Sie sich, wenn vorhanden an den örtlichen Tierschutz- oder Katzenschutzverein (vielleicht ist der Kater bzw. der Halter dort bereits bekannt) oder das zuständige Ordnungsamt.