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Tierschutz allgemein, bezogen auf die Ausstrahlung einer Sendung im Privatfernsehen am 15.08.2013

von Susanne H.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich weiß nicht genau, ob ich mit meinem Anliegen hier richtig bin. Es geht darum einen, meiner Meinung nach, eklatanten Verstoß gegen den Tierschutz zu melden. Und zwar in einer Sendung, die sich x-diaries nennt, und auf RTL2 ausgestrahlt wird. Die heutige Sendung zeigte Bilder, die mich mit Entsetzen erfüllten, nachzuschauen unter diesem Link: rtl2now.rtl2.de/x-diaries/luxusgirls-3-die-chaoten-6-3.php Teil 2, ca. ab der siebten Minute. Diese Szenen @zum Spaß@ auszustrahlen zeigt wieder einmal, wie sehr der Umgang des Menschen mit Tieren verroht. Bitte melden Sie sich bei mir, da ich es tatsächlich ernst meine mit meiner Meldung, notfalls erstatte ich auch Anzeige, müsste dafür aber wissen, wie ich am besten vorgehen kann. Mit freundlichen Grüßen Susanne

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Der Einsatz von Tieren in der Unterhaltung ist im Tierschutzgesetz geregelt. Demnach ist es gemäß § 3 Nr. 6 Tierschutzgesetz verboten ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind. Ob dies im Einzelfall gegeben ist müsste durch ein Veterrinäramt beurteilt werden. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann je nach Einzelfall eine Straftat gemäß § 17 Tierschutzgesetz oder eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 18 Nr. 4 Tierschutzgesetz darstellen, die mit einem Bussgeld von bis zu 25.000,00 EUR geahndet werden. Handelt es sich um Hunde eines gewerblichen Tiertrainers, muss dieser gemäß § 11 Absatz 1 Nr. 8 d) Tierschutzgesetz eine behördliche Erlaubnis hierfür haben. Ein Verstoß hiergegen stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 18 Nr. 4 Tierschutzgesetz dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000,00 EUR geahndet werden kann. Da diese Serie von der Produktionsfirma filmpool entertainment GmbH mit Sitz in Köln produziert wird, könnten Sie sich mit Ihrem Anliegen entweder an die Polizei oder direkt an das Veterinäramt der Stadt Köln wenden.

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