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Hund zur Pflege

von Jenny S.

Hallo, ich habe meinen Hund (Mops) einer Frau zur Pflege gegeben. Allerdings habe ich den EU-Ausweis ihr auch gegeben. Diese Frau möchte uns den Hund nicht mehr zurückgeben. Er wurde bereits von ihrem Tierarzt operiert ohne unsere Einwilligung und sie fordert von uns, die entstehenden Rechnungen zu bezahlen. Meine Frage ist, ob die Frau den Mops einfach behalten darf und ihn operieren darf, ohne unsere Zustimmung? Oder ob sie von uns nun verlangen kann die Rechnungen des Tierarztes zu bezahlen? Liebe Grüße Jenny

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ist ergeben sich aus Ihrer kurzen Schilderung nicht alle wichtigen Details um Ihre Frage ausführlich beantworten zu können. Zunächst spricht für die Dame die Eingetumsvermutung des § 1006 BGB, weil sie den Hund in ihrem Besitz hat. Um zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen die Dame haben, muss zunächst geklärt werden, ob Sie noch Eigentümerin der Hündin sind und dies auch nachweisen können. Dies könnte durch Vorlage eines schriftlichen Pflegevertrages oder durch den Nachweis eines mündlichen Pflegevertrages durch Zeugen geschehen. Wichtig ist daher, aus welchem konkreten Grund die Dame den Hund zurückhält, also z.B. weil sie die vereinbarten Pflegekosten noch nicht bezahlt, sich an andere Absprachen nicht gehalten haben, wegen der entstandenen Tierarztkosten etc. oder ob die Dame den Hund schlicht behalten und nun noch zusätzlich von Ihnen die Tierarztkosten erstattet haben möchten. Hiervon hängt nämlich ab, ob es darum geht Ihr Eigentum geltend zu machen oder ob es “nur“ um die Frage geht, ob der Dame ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Ob sie den Hund ohne Ihre vorherige Einwilligung operieren lassen durfte hängt auch davon ab, ob es sich um eine Notsituation handelte und eine vorherige Nachfrage bei Ihnen aus medizinischer Sicht nicht möglich war. Sie könnten daher die Dame entweder schriftlich auffordern Ihnen Ihren Hund innerhalb einer Woche zurückzugeben und sich nach Ablauf der Frist zum weiteren Vorgehen anwaltlich beraten lassen oder lassen sich zunächst ausführlich über die rechtlichen Möglichkeiten und das entsprechende Kostenrisiko anwaltlich beraten.

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