Guten TAg,
der 13,6 JAhre alte Sohn (Gymn.) meines Lebensgefährten, der alle 14 TAge zu uns kommt und dem seit 5,5 Jahren gesagt wird, dass es hier verboten ist Tiere zu tragen, hat meinen 13 JAhre alten Yorckie aus ca 120cm beim Tragen,Halten ungebremst und für den Hund überraschend fallen lassen, ich habe es zufällig selbst gesehen. Angeblich sei der Hund vor der Wohnungstür gewesen... völlig unklar, wie dies passieren konnte, da nur die Kinder rein und raus gingen, ich war in der Wohnung, mein LG war draußen.
Der Hund wird nun seit 3 Wochen Tierärztlich versorgt. Hüftprellung, innerer Bluterguss,Knie. FAzit, er kann kaum laufen, hatte schwere Nebenwirkungen durch die Medis ( Durchfall...) ein Teil meines Urlaubes konnte von mir nicht genutzt werden, eine Teilnahme an einem Festival musste abgesagt werden ( Bestätigung TA liegt vor). Vermutlich benötigt der Hund einen Rolli, sodaß erhebliche Kosten noch kommen.
Wer haftet ? NAch meiner Rechtskenntnis der 13,6 jährige, da seine HAndlung grob fahrlässig war und er einen Sturz billigend in KAuf genommen hat, das Verbot war ihm bekannt und er konnte seine HAndlung abschätzen. Somit würde die Aufsichtspflicht des VAters entfallen und die HAftpflichtversicherung für den Jungen greifen, bei der Mutter, so sie diese bekannt gibt.
Wie sieht die Rechtslage aus, auch wenn ein DAuerschaden bleibt ?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Susanne