Sehr geehrte Frau Fries,
folgende Situation spielt sich gerade bei mir ab. Ich hab mit meinem Ex-Freund bisher in einer Wohnung gewohnt, in der unser Hund, ein Labrador, erlaubt war. Auf Grund der Trennung ziehen wir beide hier aus, der Hund geht mit mir mit. Ich habe es lange mit Ehrlichkeit versucht und den Vermietern von meinem Hund erzählt. Da ich damit aber leider nicht weiter kam und keine Zusage bekam, habe ich die Frage nach Haustieren verneint. Wohnung bekommen, Mietvertrag unterschrieben mit der Klausel, dass Tiere, die andere Bewohner des Hauses stören, sowie Katzen, Hunde und andere Nutztiere nicht gestattet sind (was meines Wissen nach sowieso rechtwidrig ist, oder? wollte aber kein Ärger machen zwecks der Klausel). So habe lange hin und her überlegt, wie ich ihnen das mit dem Hund sage oder ob ich ihn einfach mit nehme und er ist halt dann da (Vermieter wohnen nicht im Haus). Nun ja, Tag der Schlüsselübergabe war dann da. Habe Ihnen dann gesagt, bevor ich irgendwelche Schlüssel bekam, dass ich eben einen Hund habe, dass ich ihn ins Tierheim geben muss, wenn ich ihn nicht mit in die Wohnung nehmen darf. Dann haben sie eingewilligt, jedoch mündlich, dass ich den Hund vorübergehend halten darf, bis ich einen Platz gefunden habe. Nun meine Frage, wie lange muss der Hund "vorübergehend" geduldet sein, dass sie ihn nicht mehr verbieten können? Können die Vermieter kündigen, weil ich einen Hund halte? Natürlich möchte ich keinen Platz für ihn finden, sondern ihn bei mir behalten. Freundliche Grüße und schonmal besten Dank für Ihre Antwort.