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Katzenkot im Vorgarten des Nachbarn

von Frank L.

Guten Tag Frau Fries, ich wende mich an Sie da ich wegen unserer 2 Katzen ein Problem mit unseren Nachbarn habe. Unsere beiden Süssen benutzen gerne den Vorgarten unseres Nachbarn, welcher lediglich aus ausgestreutem Rindenmulch und daher für sie scheinbar sehr einladend ist, als Katzentoilette. Ich kann nachvollziehen, dass so etwas unangenehm ist aber vermeiden kann ich es natürlich auch nicht, da unsere Katzen Freigänger sind. Wir haben angeboten, dass wir regelmäßig diesen Vorgarten auf Kot absuchen und ggf. entfernen was auch regelmäßig getan wird. Ausserdem boten wir an, wein Mittel zu kaufen, welches das Fernbleiben der Katzen bewirken soll. Dieses haben wir aber noch nicht bekommen konnten. Heute kam wieder dieses Thema mit den Nachbarn auf und der Nachbar sagte zu mir (fast wortwörtlich und mit einem Grinsen im Gesicht), dass in anderen Ländern für Nacktkatzen viel Geld geboten werden würde und er bot sich an - und das scheinbar gerne - unsere Katzen zu rasieren um sie dann auf diesem Wege zu entfernen. Nun ist meine Frage natürlich wie diesbezüglich die rechtliche Lage ist. Muss ich dafür sorgen, dass unsere Tiere nicht mehr das Grundstück des Nachbarn betreten bzw. ihr Geschäft dort verrichen? Muss ich unsere Katzen nun einsperren? Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen, da unser Nachbar nicht wirklich den eindruck auf mich macht, das nur aus Spass gesagt zu haben. Vielen Dank im voraus und mit freundlichem Gruß, Frank

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgericht Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Das Landgericht Bonn hat mit Urteil vom 06.10.2009 (Az. 8 S 142/09) unter anderem zu der Frage Stellung genommen, ob der Nachbar über das Betreten des Gartens bzw. einer Dachterrasse hinaus auch die Verschmutzung durch Katzenkot dulden muss. Dies ist im Wege einer Abwägung zwischen den Interessen der Beteilgten im Rahmen des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme im Einzelfall zu entscheiden. Das LG kam in seiner Entscheidung dazu, dass der Nachbar dies nicht dulden muss und verurteilte den Katzenhalter dazu, seine Katzen so zu halten, dass diese bei dem Nachbar keine Verschmutzungen durch Kot hinterlassen. In Ihrem Fall müsste Ihr Nachbar jedoch zunächst beweisen können, dass es auch tatsächlich IHRE Katzen sind, die Anlass des Ärgers ist, damit Sie nicht für das Verhalten eines fremden Tieres einstehen müssen. Sie müssen daher Ihre Katzen nicht einsperren und diese dürfen auch weiterhin den Garten des Nachbarn betreten, nur eben keinen Kot dort hinterlassen. Versuchen Sie daher weiterhin die Angelegenheit friedlich aus der Welt zu schaffen (durch die genannten Maßnahmen) um einen Nachbarschaftsstreit, der nicht selten in einem regelrechten Nachbarschaftskrieg endet, zu vermeiden.

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