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Zwei Hunde in einer Mietwohnung

von Frederike M.

Guten Morgen, ich habe folgende Frage. Ich wohne mit meiner Mutter und meiner Schwester in einer 61 qm großen 3-Raumwohnung mit Balkon in einer Wohnscheibe. Nun wollen wir uns im September eine Jack Russell Welpen kaufen und dieser ist auch durch den Vermieter genehmigt. Jetzt haben wir aber auch noch den Wunsch einen kleinen Havaneser aufzunehmen. Nach telefonischer Frage bei der zuständigen Verwalterin meinte diese, ein zweiter Hund komme auf gar keinen Fall in Frage. In unserem Haus leben relativ viele Hunde, von Mops bis Schnauzer. Unsere wären beide sehr klein und ich weis nicht ob man uns das einfach verbieten kann. Es sind zwar beide Welpen, aber ich habe in meiner Kindheit schon mehrere Hunde gehabt. Wir wohnen nun seit 11 Jahren in der Wohnscheibe und im Mietvertrag steht, dass Hundehaltung erlaubt sei mit Einverständnis des Vermieters. Heißt das er kann uns zwei Hunde verbieten? Und kann mir die Genehmigung für den ersten Hund wieder aberkannt werden, nur weil ich den Verwaltern auf die Nerven gehe damit? P.S. Es gibt in einer Wohnung bereits 2 Jack Russel Terrier. Ich weis allerdings nicht ob die WBG davon Kenntnis hat.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Ihr Vermieter Ihnen bereits die Haltung des Jack Russel-Terriers bereits genehmigt hat, könnte er diese Genehmigung nur widerrufen, wenn gewichtige Gründe vorliegen, also z.B. Lärm- oder Geruchsbelästigung durch den Hund oder wenn er andere Mieter verletzt, etc. Allein aufgrund Ihrer Nachfrage nach einem zweiten Hund könnte die Erlaubnis nicht widerrufen werden. Ob der Vermieter Ihnen allerdings die Haltung eines zweiten Hundes verbieten kann bzw. erlauben muss, ist eine Frage des Einzelfalles und bedarf einer Abwägung der Interessen der Betroffenen (Vermieter, Mieter), der anderen Hausbewohner und Nachbarn. Fällt diese Abwägung zugunsten des Mieters aus, so muss der Vermieter der Haltung eines zweiten Hundes zustimmen. Fordern Sie daher schriftlich die Erlaubnis zur Haltung eines zweiten Hundes und bitten um eine schriftliche Zustimmung. Sollte der Vermieter die Zustimmung weiterhin grundlos ablehnen, könnte er zur schriftlichen Begründung seiner Ablehnung aufgefordert werden, damit Sie diese dann von einem Mietverein oder anwaltlich überprüfen lassen können.

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