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Katzenrecht

von Corinna W.

Hallo Frau Fries, Also zur sachschilderung. Wir haben eine Katze die bei tasso registriert ist, unsere mieter füttern diese auch. Es ist unsere Hauskatze. Jetzt ist der fall, das die mieter am ausziehen sind und unsere Katze einfach mit genommen haben. Kann ich rechtliche Schritte einleiten? Wir wollen unsere mimi wieder im Haus haben, Mit freundlichen Grüßen Corinna

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da es sich bei der Katze um Ihr Eigentum handelt und die Mieter diese offensichtlich ohne bzw. gegen Ihren ausdrücklichen Willen mitgenommen haben, sollten Sie diese schriftlich auffordern, Ihnen Ihre Katze unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche wieder zurückzugeben. Kündigen Sie für den Fall, dass die Katze nicht herausgegeben wird die Einleitung rechtlicher Schritte an. Versenden Sie diesen Brief als Einschreiben um einen Nachweis des Zugangs zu haben. Um rechtlich prüfen zu können, ob Sie einen Herausgabeanspruch haben und diesen im Streitfall auch erfolgreich geltend machen könnten, müssten die Einzelheiten bekannt sein. Insbesondere die Frage, ob und welche Absprachen es zwischen Ihnen und den Mietern die Katze betreffend gab, ist zu klären, um zu prüfen, ob die Mieter hieraus ein Recht zum Besitz der Katze ableiten könnten. Sollten die Mieter sich weigern, Ihnen die Katze wieder zurückzugeben oder die Frist einfach verstreichen lassen, sollten Sie die Rechtslage und die Erfolgsaussichten anwaltlich prüfen lassen.

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