zurück zur Übersicht

Postbote fährt auf eingezäunten Grundstück vorwärts mit zwei Reifen schlafenden Hund tot.

von Nina B.

Hallo unser Postbote hat unseren Hund auf dem Hof tot gefahren, weil er nicht nach vorne geschaut hat. Er ist sogar mit zwei Reifen rüber gefahren und trotzdem erst nicht gehalten, die Post und der Postbote interessieren sich weiterhin nicht für diesen Vorfall was tun? Unter folgendem Link finden Sie eine detaillierte Beschreibung. Wir sind über jede Hilfe Dankbar. Gruß Nina http://www.tieranzeiger24.de/news/view/id/19

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich bedauere, dass Ihr Hund aufgrund dieses tragischen Unfalls sterben musste. Rechtlich geht es hier um verschiedene Fragen. Da Sie gegen den Postboten bereits Strafanzeige erstattet haben, wird die zuständige Staatsanwaltschaft prüfen, ob ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und das Strafgesetzbuch vorliegt. Falls nicht bereits geschehen, bitten Sie schriftlich um Nennung des Aktenzeichens und um Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens. Aus zivilrechtlicher Sicht geht es um die Fragen, ob Sie einen Schadensersatzanspruch haben, in welcher Höhe und gegen wen. Hier ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber und/oder der Postbote persönlich haften. Auch der Aspekt, dass mit einem Kraftfahrtzeug ein Unfall versursacht wurde und daher eine Haftung nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften möglich sein könnte, ist zu prüfen. Bei der Frage nach einer persönlichen Haftung des Postboten wird auch sein Verschulden und in diesem Zusammenhang auch das Verhalten des Hundes geprüft werden müssen. Diese Prüfungen sind jedoch im Rahmen dieses Services nicht möglich. Sie sollten den Postenboten schriftlich auffordern, Ihnen alle durch den Unfall entstandenen Schäden zu ersetzen und ihm eine Frist zur Zahlung aufgeben. Zusätzlich könnten Sie einen Rechtsanwalt mit der Akteneinsicht in die Strafakte beauftragen, um Informationen für die Geltendmachung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu erhalten. Spätestens wenn der Postbote sich endgültig weigert Schadensersatz zu leisten, sollten Sie sich anwaltlich beraten und gegebenenfalls vertreten lassen.

767.695 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung