zurück zur Übersicht Postbote fährt auf eingezäunten Grundstück vorwärts mit zwei Reifen schlafenden Hund tot. 01.09.2013 von Nina B. Hallo unser Postbote hat unseren Hund auf dem Hof tot gefahren, weil er nicht nach vorne geschaut hat. Er ist sogar mit zwei Reifen rüber gefahren und trotzdem erst nicht gehalten, die Post und der Postbote interessieren sich weiterhin nicht für diesen Vorfall was tun? Unter folgendem Link finden Sie eine detaillierte Beschreibung. Wir sind über jede Hilfe Dankbar. Gruß Nina http://www.tieranzeiger24.de/news/view/id/19 Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Ihr Hund aufgrund dieses tragischen Unfalls sterben musste. Rechtlich geht es hier um verschiedene Fragen. Da Sie gegen den Postboten bereits Strafanzeige erstattet haben, wird die zuständige Staatsanwaltschaft prüfen, ob ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und das Strafgesetzbuch vorliegt. Falls nicht bereits geschehen, bitten Sie schriftlich um Nennung des Aktenzeichens und um Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens. Aus zivilrechtlicher Sicht geht es um die Fragen, ob Sie einen Schadensersatzanspruch haben, in welcher Höhe und gegen wen. Hier ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber und/oder der Postbote persönlich haften. Auch der Aspekt, dass mit einem Kraftfahrtzeug ein Unfall versursacht wurde und daher eine Haftung nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften möglich sein könnte, ist zu prüfen. Bei der Frage nach einer persönlichen Haftung des Postboten wird auch sein Verschulden und in diesem Zusammenhang auch das Verhalten des Hundes geprüft werden müssen. Diese Prüfungen sind jedoch im Rahmen dieses Services nicht möglich. Sie sollten den Postenboten schriftlich auffordern, Ihnen alle durch den Unfall entstandenen Schäden zu ersetzen und ihm eine Frist zur Zahlung aufgeben. Zusätzlich könnten Sie einen Rechtsanwalt mit der Akteneinsicht in die Strafakte beauftragen, um Informationen für die Geltendmachung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu erhalten. Spätestens wenn der Postbote sich endgültig weigert Schadensersatz zu leisten, sollten Sie sich anwaltlich beraten und gegebenenfalls vertreten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Ihr Hund aufgrund dieses tragischen Unfalls sterben musste. Rechtlich geht es hier um verschiedene Fragen. Da Sie gegen den Postboten bereits Strafanzeige erstattet haben, wird die zuständige Staatsanwaltschaft prüfen, ob ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und das Strafgesetzbuch vorliegt. Falls nicht bereits geschehen, bitten Sie schriftlich um Nennung des Aktenzeichens und um Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens. Aus zivilrechtlicher Sicht geht es um die Fragen, ob Sie einen Schadensersatzanspruch haben, in welcher Höhe und gegen wen. Hier ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber und/oder der Postbote persönlich haften. Auch der Aspekt, dass mit einem Kraftfahrtzeug ein Unfall versursacht wurde und daher eine Haftung nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften möglich sein könnte, ist zu prüfen. Bei der Frage nach einer persönlichen Haftung des Postboten wird auch sein Verschulden und in diesem Zusammenhang auch das Verhalten des Hundes geprüft werden müssen. Diese Prüfungen sind jedoch im Rahmen dieses Services nicht möglich. Sie sollten den Postenboten schriftlich auffordern, Ihnen alle durch den Unfall entstandenen Schäden zu ersetzen und ihm eine Frist zur Zahlung aufgeben. Zusätzlich könnten Sie einen Rechtsanwalt mit der Akteneinsicht in die Strafakte beauftragen, um Informationen für die Geltendmachung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu erhalten. Spätestens wenn der Postbote sich endgültig weigert Schadensersatz zu leisten, sollten Sie sich anwaltlich beraten und gegebenenfalls vertreten lassen.