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Falsche Angaben des Chip

von Eva G.

Hallo, ich habe eine Frage: Wir haben unseren Hund von einer Privatperson gekauft. Diese hat behauptet, den Welpen aus Bosnien mitgebracht zu haben. Jetzt hab ich im Internet recherchiert u gesehen, dass sie in diesem Fall weder den Hund hätte verschenken noch verkaufen dürfen. Nch dazu hat sie behauptet, der Hund wäre gechipt u geimpft. Habe dies bei meinem Tierarzt prüfen lassen u nichts der beiden genannten Dinge war der Fall. Allerdings hat sie die Chipnummer sogar im Kaufvertrag aufgelistet. Kann ich dagegen rechtlich vorgehen u wenn ja, erwartet mich dann auch eine Strafe? Mit freundlichstn Grüßen Eva

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die Richtigkeit der Information, die Sie im Internet gefunden haben, dass die Dame den Hund nur weil er aus Bosnien nach Deutschland eingeführt wurde, nicht hätte verkaufen oder verschenken dürfen, bezweifele ich. Aufgrund der falschen Information im Kaufvertrag über die angeblich gemachte Impfung und den vorhandenen Chip, könnten Sie Gewährleistungsansprüche gegen die Verkäuferin geltend machen, da der Hund nicht dem entspricht, was vertraglich vereinbart wurde. Hier wäre zu prüfen, welches Gewährleistungsrecht Sie konkret geltend machen könnten, ob Sie den Hund also u.a. zurückgeben oder den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatzansprüche geltend machen könnten. Zunächst müssen Sie jedoch die Verkäuferin allerdings zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufordern. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Diese Nachbesserung könnte darin bestehen, dass die Züchterin den Hund auf eigene Kosten bei ihrem Tierarzt impfen und chipen lässt. Zur Sicherheit könnten Sie sich bereits von Ihrem Tierarzt bescheinigen lassen, dass der Hund weder gechipt noch geimpft ist. Sollte die Züchterin davon gewußt haben, dass der Hund weder gechipt noch geimpft ist und Sie hierüber bewusst getäuscht haben, könnten Sie auch wegen arglistiger Täuschung Ansprüche gegen die Verkäuferin haben. Des Weiteren könnte sie sich wegen eines Betruges strafbar gemacht haben. Um zu prüfen, welches weitere Vorgehen möglich und sinnvoll ist, müssten zunächst der Kaufvertrag, mögliche Beweise für eine arglistige Täuschung überprüft und der gesamte Sachverhalt bekannt sein. Lassen Sie sich daher vor Ort ausführlich anwaltlich beraten.

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