zurück zur Übersicht Nachbarin lockt Katze an 04.09.2013 von Susan P. Sehr geehrte Frau Fries, ich bin Eigentümerin eines 15jährigen Freigänger Katers, der seit etwa einem halben Jahr nierenkrank ist und täglich eine Tablette sowie teures Spezialfutter bekommen muss. Seit etwa drei Monaten läuft er, wann immer er kann, zu einer Nachbarin in etwa 300m Entfernung, die ihn anfangs fütterte und noch immer mit Aufmerksamkeiten und Streicheleinheiten überhäuft. Seitdem ist der Kater nur noch sporadisch bei uns. Die Diätfütterung und die Medikamentengabe kann von mir nicht mehr gewährleistet werden. Ich habe die Dame gebeten, den Kater zu ignorieren. Was kann ich tun, um sie zu einer Unterlassung zu bewegen? Sie will ihn auch nicht bei sich aufnehmen und versorgen. Herzliche Grüße Susan Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Insbesondere in den Fällen in denen die Katzen Spezialfutter oder Medikamente benötigen ist dies für die Halter sehr ärgerlich. Da ein freundliches Gespräch anscheinend nicht geholfen hat, fordern Sie die Nachbarin nunmehr schriftlich auf, ab sofort jegliche Einwirkungen auf Ihre Katze – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen, weisen auf die Erkrankung bzw. die Notwendigkeit des Spezialfutters hin und kündigen an, dass Sie etwaige Tierarztkosten, die aufgrund der weiteren Fütterung entstehen werden, geltend zumachen. Wird dieses Verbot weiterhin missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den konkreten Erfolgsaussichten und den etwaigen Kosten eines solchen Gerichtsverfahrens sollten Sie sich jedoch vorab anwaltlich beraten lassen. Insbesondere im Hinblick auf die Beweislage, da Sie beweisen können müssen, dass die Dame trotz Ihres Verbotes die Katze füttert und dies der Katze einen Schaden zugefügt hat.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Insbesondere in den Fällen in denen die Katzen Spezialfutter oder Medikamente benötigen ist dies für die Halter sehr ärgerlich. Da ein freundliches Gespräch anscheinend nicht geholfen hat, fordern Sie die Nachbarin nunmehr schriftlich auf, ab sofort jegliche Einwirkungen auf Ihre Katze – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen, weisen auf die Erkrankung bzw. die Notwendigkeit des Spezialfutters hin und kündigen an, dass Sie etwaige Tierarztkosten, die aufgrund der weiteren Fütterung entstehen werden, geltend zumachen. Wird dieses Verbot weiterhin missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den konkreten Erfolgsaussichten und den etwaigen Kosten eines solchen Gerichtsverfahrens sollten Sie sich jedoch vorab anwaltlich beraten lassen. Insbesondere im Hinblick auf die Beweislage, da Sie beweisen können müssen, dass die Dame trotz Ihres Verbotes die Katze füttert und dies der Katze einen Schaden zugefügt hat.