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Hund gekauft, Verkäuferin will ihn zurück

von Angela K.

Hallo, Ich habe am Freitag einen hund von privat gekauft. Ich habe die Papiere von dem hund (impfausweis und EU pass). Da es aber alles sehr schnell ging habe ich nicht an einen Kaufvertrag gedacht. Ich hatte einen Zeugen der dabei war als ich den hund auch wirklich gegen Bezahlung bekommen habe. Da mir der Name des Hundes überhaupt nicht gefällt habe ich für mich beschlossen den hund an.einen anderen Namen zu gewöhnen. Dies passt der vorbesitzerin aber gar nicht und droht mir den hund einfach wieder weg zu nehmen. Dies stünde ihr zu weil sie einen Kaufvertrag des Hundes habe. Meine frage ist jetzt ob sie mir den.hund wirklich einfach wieder weg nehmen kann nur weil sie den Kaufvertrag hat. Ich möchte anmerken das ich das auf Facebook schriftlich hab das sie mir den.verkauft hat. Es wäre nett wenn.Sie mir da weiter helfen könnten. Vielen dank Angela

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn Sie mit der Verkäuferin keinen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen haben, so existiert jedoch zwischen Ihnen ein gültiger mündlicher Kaufvertrag. Zudem haben Sie einen Zeugen und offensichtlich eine Nachricht der Verkäuferin. Von diesem Kaufvertrag kann die Verkäuferin daher nur zurücktreten, wenn Sie beide dies mündlich vereinbart haben oder wenn der Verkäuferin ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht. Aus der Tatsache, dass Sie den Hund umbenannt haben ergibt sich jedoch kein Rücktrittsrecht für die Verkäuferin. Aus Ihrer Schilderung ergeben sich auch keine anderen Gründe, die für die Verkäuferin sprächen. Sie können daher die Herausgabe ablehnen. Versuchen Sie nur noch per E-Mail oder schriftlich mit der Verkäuferin zu kommunizieren um in einem möglichen Rechtsstreit Beweise zu haben. Spätestens wenn die Verkäuferin einen Anwalt oder eine Anwältin einschaltet und die Rückgabe des Hundes fordert, sollten auch Sie sich anwaltlich vertreten lassen.

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